Corona: Verkehrsbeschränkung statt Quarantäne wird Option

Corona: Verkehrsbeschränkung statt Quarantäne wird Option
Maske und ein Verbot von Zusammenkünften oder dem Betreten der Arbeitsstätte könnte bei Infektion statt einer Quarantäne kommen.

Die Corona-Quarantäne könnte bald der Vergangenheit angehören. Denn im Epidemiegesetz wird ein Passus eingefügt, der es dem Gesundheitsminister ermöglicht, alternativ allgemeine Verkehrsbeschränkungen einzuführen. Die Omikron-Variante habe gezeigt, dass bei vorwiegend milden Krankheitsverläufen auch Verkehrsbeschränkungen ein taugliches Mittel sein können, um die Verbreitung einzudämmen, heißt es in den Erläuterungen zu der Novelle.

Das Gesundheitsministerium lässt auf KURIER-Nachfrage wissen, dass es sich dabei um eine Verordnungsermächtigung handelt und vorerst keine Praxis wird. Allerdings sei das eine Vorbereitung auf den Herbst, damit das Ministerium auf unterschiedliche Varianten schnell und adäquat reagieren könne. Sinn hinter der Verordnungsermächtigung ist, laut Gesundheitsministerium, auch, dass Krankheitsverdächtige dann nicht mehr im Einzelnen per Bescheid rechtlich informiert werden müssen, der Anruf der Gesundheitsbehörde würde dann ausreichen, damit die Verhaltensregeln verpflichtend werden. 

Auch bei künftigen Virusvarianten, die mit Omikron vergleichbare Eigenschaften aufweisen, könnten Absonderungen entbehrlich sein und bloße Verkehrsbeschränkungen ausreichen. Die vorgesehene Verordnungsermächtigung erlaube in diesem Fall eine schnelle Anpassung an die Eigenschaften der vorherrschenden Virusvariante.

Konkret heißt es im Gesetz, der Gesundheitsminister könne durch Verordnung festlegen, "dass kranke, krankheitsverdächtige oder ansteckungsverdächtige Personen im Verkehr mit der Außenwelt beschränkt werden". Dies gilt freilich nur, wenn nach der Art der Krankheit keine ernstliche und erhebliche Gefahr für die Gesundheit anderer Personen besteht.

Maske statt Isolation?

Auch was solche Verkehrsbeschränkungen sein könnten, wird angeführt. Als Auflagen kämen insbesondere in Betracht: das Erfordernis eines Nachweises über eine lediglich geringe epidemiologische Gefahr, die Verpflichtung zum Tragen einer den Mund- und Nasenbereich abdeckenden mechanischen Schutzvorrichtung und Abstandsregeln. Auch das Verbot des Betretens von Arbeitsorten oder des Benutzens von Verkehrsmitteln sowie der Teilnahme an Zusammenkünften sind angeführt.

SP-Gesundheitssprecher Philip Kucher ärgert sich vor allem über die Vorgangsweise der Koalition. Auch heute lege das Gesundheitsministeriums wieder umfangreiche Änderungen im Epidemiegesetz vor, die nicht in Begutachtung gewesen seien. Die Änderungen enthielten weitreichende Verordnungsermächtigungen und auch datenschutzrechtlich relevante Bestimmungen: "Das ist dieser Regierung egal, es wird einfach durchgepeitscht."

Übles ahnt der freiheitliche Gesundheitssprecher Gerhard Kaniak. Er hat den Verdacht, dass über den Abänderungsantrag die Regierung eine indirekte Impfpflicht mittels der Verkehrsbeschränkungen umsetzen wolle.

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