Verstöße gegen Maskenpflicht: Bußgeld deutlich erhöht
Die Einreiseverordnung wird weiter verschärft. Erstmals wird es auch für Pendlerinnen und Pendler eine Verpflichtung zum Testen und zum Registrieren geben: Einmal pro Woche muss ein negativer Corona-Test mit entsprechendem Nachweis erfolgen. Zudem wird eine Registrierung im Rahmen der "Pre Travel Clearance" vorgeschrieben, gab Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) am Dienstag bekannt. Weiters werden die Geldstrafen bei Verletzung der Masken- und Abstandspflicht deutlich erhöht.
Lockerungen und Verschärfungen und noch unklare Umsetzung
90 Euro Strafe und verstärkte Kontrollen in Skigebieten
Statt bisher 25 bzw. 50 Euro werde ein Organmandat bei Verstoß gegen MNS-Pflicht bzw. Abstandhalten 90 Euro kosten, führte Nehammer aus. Gleichzeitig kündigte er verstärkte Kontrollen durch Polizei und Gesundheitsbehörden in den Skigebieten an, um "dem Treiben ein Ende zu bereiten", sagte er unter anderem mit Verweis auf illegale gebuchte Urlaubsquartiere. Die Skiliftbetreiber seien dafür verantwortlich, dass Vorgaben wie Maske und Abstand eingehalten werden. Die Polizei könne dabei unterstützen, etwa auch indem man darauf achte, "dass nicht alle gleichzeitig am Parkplatz eintreffen und der Stau schon in der Talstation beginnt".
Bei den mit den Gesundheitsbehörden in den Skiregionen durchgeführten Schwerpunktkontrollen wurde der "Kontrolldruck" schon zuletzt stark erhöht, betonte der Minister. Allein in St. Anton seien am Wochenende fast 100 Anzeigen erstattet worden.
Quarantäne-Verkürzung noch in Diskussion
In Sachen Grenzregime soll nunmehr auch für alle anderen Einreisenden, die nicht unter eine Ausnahmeregelung fallen, ein negativer Test notwendig werden. Zusätzlich bleibt es dabei, dass eine zehntägige Quarantäne angetreten werden muss. Ob die Möglichkeit einer Verkürzung dieser Frist durch ein negatives Testergebnis fallen wird, sei derzeit noch in Diskussion, hieß es nach der Pressekonferenz aus dem Ressort. Der Corona-Test, den Pendler künftig vorlegen müssen, kann sowohl ein Antigen- als auch ein PCR-Test sein, und er könne zum Zeitpunkt der Einreise sieben Tage alt sein, führte Nehammer aus.
Pressekonferenz "Aktuelles zu Corona-Maßnahmen"
Die bestehenden Grenzkontrollen zu den Nachbarländern Tschechien und Slowakei werden verlängert. Besonders Tschechien weise massiv hohe Neuinfektionszahlen auf, die Virusmutationen würden sich rasant ausbreiten, betonte der Innenminister. Zu Ungarn und Slowenien gibt es weiterhin laufend Kontrollen.
Details, etwa wie Kontrollen konkret vollzogen werden, arbeite das Gesundheitsministerium derzeit in einer Verordnung aus, sagte Nehammer, der weiters eine Zwischenbilanz der Polizeiarbeit zog: Seit Verschärfung der Maßnahmen am 19. Dezember 2020 seien fast drei Millionen polizeiliche Grenzkontrollen durchgeführt und mehr als 200.000 Personen in Heimquarantäne geschickt worden.
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