Corona-Regeln: Ein Stufenplan, zwei Sonderwege und neue K1-Regeln

Corona-Regeln: Ein Stufenplan, zwei Sonderwege und neue K1-Regeln
Den Überblick über die geltenden Corona-Regeln zu behalten fällt nicht leicht und zwei Städte haben zudem Extra-Maßnahmen

Derzeit wird die 3-G-Regel am Arbeitsplatz diskutiert – also, ob nur zur Arbeit kommen darf, wer geimpft, genesen oder getestet ist. Seit 15. September gilt die 2. Covid-Maßnahmenverordnung. Sie gibt einen Rahmen vor, der einzuhalten ist aber von den Ländern ausgeweitet werden kann. Derzeit gilt Stufe 1 des dreiteiligen Maßnahmenplanes.

Ganz Österreich

Quarantäne verkürzt: Ab 27. September wird die behördliche Absonderung von 14 Tagen auf zehn Tage verkürzt. Zudem ist ein „Freitesten“ mittels PCR-Test für K1-Kontaktpersonen ab 5. Tag der Quarantäne möglich. Bisher war ein Freitesten frühestens ab dem 10. Tag der Absonderung möglich.

FFP2-Pflicht: Gilt überall, wo kurzzeitig auf Mund-Nasen-Schutz umgestellt wurde (die FFP2-Pflicht galt zwischen 25. 1. und 21. 7.). In Apotheken, Banken, Supermärkten und Postfilialen müssen Kunden FFP2-Masken tragen, ebenso in öffentlichen Verkehrsmitteln. Ausgenommen sind 6- bis 14-Jährige oder Schwangere, für sie reicht ein Mund-Nasen-Schutz (MNS).

FFP2-Pflicht für Nicht-Immunisierte: Wer nicht geimpft oder genesen ist, muss diese Maske in jeglicher Sparte des Handels, aber auch in Verbindungsgängen von Einkaufszentren tragen. Das gilt auch in Museen oder Galerien. Die Polizei kann das überprüfen und Organmandate über 90 Euro ausstellen.

3-G-Regel: Sie bleibt dort aufrecht, wo sie schon für frühere Öffnungsschritte eingeführt wurde. Ob Gastronomie, Fitnesscenter, körpernahe Dienstleister oder Krankenhaus: Einlass gewährt wird nur jenen Personen, die sich als geimpft, genesen oder getestet ausweisen können. Antigentests sind nur 24 Stunden (zuvor: 48 Stunden) gültig.

2,5-G-Regel: Gilt für die Nachtgastronomie Einlass haben nur Geimpfte oder Genesene sowie Personen mit negativem PCR-Test.

Veranstaltungen und Feiern: Bereits ab 25 Personen gilt die 3-G-Regel (z. B. Hochzeitsfeiern). Ausgenommen ist der private Wohnbereich: Wer 30 Freunde zur Party einlädt, muss keinen 3-G-Nachweis verlangen.

Spezialfall Linz

Zusätzlich zu den bundesweiten Maßnahmen verbietet der Linzer Bürgermeister Klaus Luger (SPÖ) Veranstaltungen mit mehr als 5.000 Personen. Luger konnte das als Verordnung umsetzen, weil er auch Bezirkshauptmann ist.

Spezialfall Wien

Ab Freitag, 1. Oktober, gelten in Wien strengere Regeln – zusätzlich zum Stufenplan.

FFP2-Pflicht: Gilt für den gesamten Handel, in Museen oder Bibliotheken unabhängig vom Impfstatus. Kinder zwischen 6 und 14 Jahren sowie Schwangere dürfen MNS tragen.

2,5-G-Regel: Sie ersetzt die Maßnahmen der 3-G-Regel des Bundes, Antigentests werden nicht mehr akzeptiert. PCR-Tests sind nur 48 Stunden gültig (statt 72 bundesweit). In Wien fallen Kinder ab sechs Jahren unter die Testpflicht (sonst 12 Jahre).

2,5-G plus Maske: Im Kino oder Kultureinrichtungen muss man trotz 2,5-G-Regel MNS tragen, so die Räume weniger als 500 Personen fassen. Spitalsbesucher müssen FFP2-Masken tragen.

2-G-Regel: In der Nachtgastronomie dürfen nur Geimpfte und Genesene feiern. Die Maßnahme gilt auch für Veranstaltungen ab 500 Personen: Das trifft Besucher von Sport- wie Kultureinrichtungen. Maske ist keine nötig.

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