Corona: Länder sollen Kosten für Tests und Impfstellen ersetzt werden
Den Länder und Gemeinden sollen die Kosten für die Abwicklung von bevölkerungsweiten Corona-Testungen ersetzt werden. Das sieht ein am Montagabend im Gesundheitsausschuss beschlossener Abänderungsantrag des COVID-19-Zweckzuschussgesetzes vor. Ebenso sollen den Ländern die Aufwendungen für Impfstellen für Corona-Impfungen refundiert werden. Eine Verlängerung ist für die schon bisher geltenden Kostenersätze, etwa für Schutzausrüstung, vorgesehen.
In der Begründunge des von allen Fraktionen außer den NEOS im Ausschuss mitgetragenen Antrags heißt es, eine weitere, niederschwellige Intensivierung des Testaufkommens sei erforderlich, um das Infektionsgeschehen unter Kontrolle zu halten. "Derartig umfangreiche Testungen verursachen nicht nur erhebliche Kosten, sondern stellen auch in personeller Hinsicht eine besonders große Herausforderung dar". Der Bund soll daher den Ländern und Gemeinden die tatsächlich erwachsenden Mehrausgaben ersetzen - und zwar bis Jahresende. Die entsprechenden Mittel sollen aus dem COVID-19-Krisenfonds zusätzlich zur Verfügung gestellt werden. Auch die im Rahmen der Tests anfallenden Überstunden für eingesetzte Gemeindebediensteten (bzw. Bediensteten von ausgegliederten Rechtsträgern) sollen refundiert werden.
Für eingerichtete Impfstellen soll es ebenfalls bis Ende 2021 einen Kostenersatz geben. Die Abgeltung der diesbezüglichen Personal- und Infrastrukturkosten ist mit circa 35 Mio. Euro veranschlagt, diese Summe soll ebenfalls aus dem Krisenfonds bestritten werden. Die Honorare der bei den Impfungen tätigen Vertragsärzten, Gruppenpraxen bzw. Primärversorgungseinheiten wird laut Gesetzesentwurf von den Krankenversicherungsträgern abgegolten werden.
Sofern Unternehmen Impfungen durch ihre Betriebsärzte vornehmen lassen, ist der daraus resultierenden Personalaufwand hingegen von diesen selbst zu tragen, heißt es im Entwurf. Der Impfstoff bzw. die erforderlichen Medizinprodukte werden aber (wie in den anderen genannten Fällen auch) vom Bund kostenlos zur Verfügung gestellt. Die Bestimmungen gelten rückwirkend, damit der Kostenersatz auch die Testungen ab 1. Dezember 2020 umfasst. Auch die Kosten für die Impfstellen sollen von Anfang an ersetzt werden.
Zweckzuschüsse bis Juni verlängert
Die bereits bestehenden Zweckzuschüsse an die Länder, die mit Ende 2020 ausgelaufen wären, werden bis Juni 2021 verlängert. Dies umfasst u.a. die Aufwendungen für Schutzausrüstung, für die telefonische Gesundheitsberatung unter der Rufnummer 1450 oder für die Errichtung von Barackenspitälern.
Der Türkis-Grüne Antrag wurde lediglich von den NEOS nicht unterstützt. Abgeordneter Gerald Loacker begründete das Nein gegenüber der APA u.a. damit, dass kein Kostenersatz für Unternehmer vorgesehen sei, die Teststraßen oder Impfstraßen einrichten. Außerdem bemängelte er, dass ein Testhonorar nur für Kassenärzte, nicht aber für Apotheker vorgesehen sei; auch gebe es keinen Kassenersatz von 80 Prozent bei einer Testung beim Wahlarzt.
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