Corona-Krise: Fischer kritisiert Qualität der Gesetzgebung

Heinz Fischer.
Früherer Bundespräsident warnt vor "Kollateralschäden" für Grundrechte und Verfassung.

Der ehemalige Bundespräsident Heinz Fischer (SPÖ) hat am Sonntagabend in der "ZiB2" betont, dass in der Coronakrise in Österreich zwar vieles richtig gemacht worden sei. Was aber das Tempo der Gesetzgebung und die Qualität der rechtlichen Grundlagen angeht, mit denen Grundrechte beschnitten worden sind, ist Fischer indes nicht zufrieden. 

So zeigte sich der Verfassungsrechtler und frühere Nationalratspräsident "erstaunt" darüber, wie wenig der Verfassungsdienst im Bundeskanzleramt  von der Bundesregierung in die Entstehung der Gesetze und Verordnungen eingebunden worden ist.  Die nachträgliche Prüfung durch den Verfassungsgerichtshof ersetze nicht die Qualität bei der Gesetzgebung. Konkret forderte der Alt-Präsident, dass mehr Experten beim Entwurf der Gesetze beigezogen werden. Und er warnte davor, dass bei Verordnungen und Erlässen "Kollateralschäden" für die Grundrechte und die Verfassung entstehen könnten.

Von einem Pfusch bei Gesetzen wollte Heinz Fischer nicht sprechen, weil die Situation eine schwierige sei und der Zeitdruck tatsächlich eine Rolle spiele. Fischer ließ aber auch keinen Zweifel daran, dass er selbst nicht gewagt hätte zu behaupten, dass bei der Gesetzgebung zur Krisenbewältigung keine Fehler passiert seien. 

Kritisch äußerte sich der frühere Nationalratspräsident auch in Richtung des derzeitigen Amtsinhabers Wolfgang Sobotka. Sobotka hatte behauptet, die Qualität mancher Gesetze sei dem Tempo der Krisenbewältigung geschuldet. Und dieses wiederum habe damit zu tun, dass man ohne Tempo manche Gesetze erst im Juni hätte beschließen können. Dieser Darstellung widersprach Fischer vehement: Man hätte sich durchaus "ein paar Tage" Zeit nehmen können, um die Qualität der Gesetze zu sichern. Zwischen sofortigen Gesetzesbeschlüssen und Beschlüssen im Juni gebe es auch noch einen Mittelweg. 

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