Im Frühjahr 2023 musste die Auszahlung der Hilfen gestoppt werden. Grund dafür waren zwei fehlerhafte Verordnungen des BMF, die gegen die EU-Regelungen für Unternehmenshilfen verstießen. Österreichs Betriebe konnten einerseits für einen zu langen Zeitraum Hilfen beantragen, eine weitere Verordnung verstieß gegen die Konzernobergrenze der EU. Grob gesagt: Unternehmensverbünde, also Konzerne mit mehreren Filialen, konnten zu hohe Hilfen beantragen.
➤ Mehr lesen: Betriebe: Wer noch auf Corona-Hilfen hoffen darf
Im August hat sich das BMF in beiden Punkten mit der EU-Kommission geeinigt. Prinzipiell wäre die Auszahlung der Hilfen also wieder möglich. Bei den Spätanträgen haben sich Brunner und der ebenfalls zuständige Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) Anfang Dezember auf eine Lösung verständigt. Bleibt noch eine große Baustelle: Für 161 Unternehmensverbünde, die sich auf 965 Betriebe aufteilen, fehlt nach wie vor eine Regelung. Offenes Antragsvolumen: Laut BMF 430 Millionen Euro.
WKÖ fordert "rasche Lösung"
Die entsprechende Verordnung hänge seit Monaten beim Koalitionspartner, moniert das BMF. Es gehe teilweise um österreichische Traditionsunternehmen, die auf die Zusagen der Politik vertrauen würden. "Obwohl es eine EU-konforme Möglichkeit gibt – das BMF hat mit der EU-Kommission eine Einigung über diese Richtlinie gefunden – verweigert der Koalitionspartner die Zustimmung zu dieser Lösung", kritisiert Brunner Kogler deutlich. "Es ist offenbar für den Koalitionspartner schwierig, über Hilfen für Unternehmen zu sprechen."
Das Vizekanzleramt verwies in dieser Frage wiederholt auf rechtliche Bedenken.
Auch Wirtschaftskammer-Generalsekretär Karlheinz Kopf fordert in der Causa "eine rasche Lösung". "Die betroffenen Betriebe warten schon zu lange auf die angekündigte Richtlinie", so Kopf in einer Aussendung. Der Generalsekretär der Österreichischen Hoteliervereinigung (ÖHV), Markus Gratzer, warnte davor, dass "die Falschen am Pranger landen". "Man kann die Verantwortung für die Fehler, die in der und rund um die COFAG gemacht wurden, nicht den Geschädigten umhängen", so Gratzer. "Auf jeden Betrieb, der im Verdacht steht, zu hoch entschädigt worden zu sein, kommen Hunderte, denen bis heute große Summen vorenthalten werden." Der ÖHV-Generalsekretär forderte auch "die rasche Inkraftsetzung der von der EU-Kommission bereits notifizierten Richtlinie zur Behandlung verbundener Unternehmen.
➤ Mehr lesen: Corona-Hilfen: Betriebe zahlten wohl Milliarden an Steuerberater
Bereits 100 Millionen Euro zurückgefordert
99 Prozent der Anträge hat die COFAG nach eigenen Angaben jedenfalls abgearbeitet. Und: Im Zuge von stichprobenartigen Überprüfungen wurden mittlerweile in knapp 5.600 Fällen auch mehr als 100 Millionen Euro zurückgefordert. Wolfgang Peschorn, Präsident der Finanzprokuratur, erwartet noch viele Rückforderungen: "Wenn jemand verpflichtet ist etwas zu zahlen, dann muss man leider manchmal Zwangsmittel über die Gerichte einsetzen."
Wie lange müssen Betriebe noch Angst vor Rückforderungen haben? Peschorn verweist auf die allgemeine Verjährungsfrist von 30 Jahren. Die Betriebe fordern eine kürzere Verjährungsfrist, um Rechtssicherheit zu haben.
Der weitere Fahrplan
Brunner hatte im Juni 2023 die Abbaumanagementgesellschaft des Bundes (ABBAG) beauftragt, gemeinsam mit der COFAG ein Abwicklungskonzept bis Ende September 2023 auszuarbeiten. Aufgrund des VfGH-Urteils zog sich die Erarbeitung des Konzepts. Eine Projektgruppe innerhalb der Verwaltung soll nun mit Experten die gesetzlichen, organisatorischen und strukturellen Rahmenbedingungen für die Übertragung der COFAG-Aufgaben auf die öffentliche Verwaltung erarbeiten.
Kommentare