Corona-Fragestunde: Wir beantworten Ihre Fragen rund um Weihnachten und Silvester

CORONA - BABYELEFANT: KOGLER / KURZ
Darf Oma mit uns feiern? Wir haben Ihre Fragen zum Weihnachtsfest und dem Lockdown danach gesammelt.

Der dritte Lockdown steht vor der Tür. Was dann genau erlaubt sein wird - und ob man zuvor Weihnachten mit seinen Liebsten feiern kann ohne gegen die geltende Corona-Verordnung zu verstoßen, das fragen sich aktuell viele Österreicher. 

Für Familien, die in Scheidung leben, stellt sich die Frage: Darf man ab 26. Dezember mit den Kindern zu den eigenen Eltern fahren, um Weihnachten nachzufeiern? - Ja, man darf übrigens.

Welche Regeln müssen Verliebte beachten, deren Partner im Ausland leben, und die im Lockdown ein- bzw. ausreisen wollen?

Und wie verhält es sich eigentlich mit den Covid-19-Tests im Jänner? Muss ich mich aller Voraussicht nach auch dann testen lassen, wenn ich schon an Covid-19 erkrankt war - also eigentlich immun sein sollte? 

Wir wollen an dieser Stelle für Aufklärung sorgen.

Seit 12 Uhr hat Redakteur Christian Böhmer aus der KURIER-Innenpolitik Ihre Fragen zum Lockdown beantwortet. Der Chat ist mittlerweile geschlossen. Hier können Sie die wichtigsten Fragen nachlesen:

LIVE

Corona: Die wichtigsten Fragen zu Weihnachten und dem Lockdown

  • |Christian Böhmer

    Ende der Fragestunde

    An dieser Stelle sagen wir Danke für Ihr Interesse und entschuldigen uns bei all jenen, deren Fragen im Chat nicht direkt beantwortet werden konnten. Bleiben Sie gesund, sagt stellvertretend für das KURIER-Team Christian Böhmer.

  • |Christian Böhmer

    Inxi: "Darf ich nach dem 26. 12. alleine einen anderen Haushalt besuchen?"

    Das ist möglich. Allerdings sollten Sie jemanden besuchen, den Sie "in der Regel mehrmals wöchentlich" sehen, der für Sie also wichtig ist und als "Bezugsperson" gilt. Ein leicht verschiebbarer Anstandsbesuch bei einem Bekannten sollte im Lockdown eher nicht sein - das fällt nicht unter die Ausnahmen.

  • |Christian Böhmer

    Letzte Einträge

    Wir versuchen noch einige Fragen zu beantworten, bitte schicken Sie keine Fragen mehr, danke!
  • |Christian Böhmer

    Aufsichtspflichtige Kinder zählen auch nach 26. Dezember anders

    Da viele Zuschriften minderjährige Kinder und die Feiern NACH dem 25. Dezember betroffen haben, haben wir im Gesundheitsministerium noch einmal nachgefragt, wie es sich hier mit der "1 plus 1"-Regel verhält. Konkret wollte beispielsweise geschiedene Väter wissen, ob sie mit ihren eigenen Eltern und den Kindern bzw. Enkerln am 26. Dezember Weihnachten nachfeiern dürfen. Streng genommen wäre das verboten. Allerdings sind minderjährige Kinder, also Kinder, für die eine Aufsichtspflicht besteht, von dieser Regel nicht umfasst. Das bedeutet: Wer mit den Kindern am 26. Dezember trotz Lockdown die eigenen Eltern besuchen will, verstößt laut Gesundheitsministerium nicht gegen die geltende Rechtslage.
  • |Christian Böhmer

    Sylvia G.: "Meine Tochter hat versucht, einen Testtermin zu bekommen. Es gibt nirgendwo freie Kapazitäten, ich habe alle Apotheken durchgerufen. Was kann man tun?"

    Eine Möglichkeit wären noch die Tests, die Drogerien anbieten. Wenn Sie die Möglichkeit haben zu einer Teststraße zu fahren, dann könnte man das ad hoc noch probieren.

  • |Christian Böhmer

    Margarete L. : "Dürfen meine Tochter und ihr Freund, die nicht in unserem Haushalt leben, bei uns Silvester feiern?"

    Nein. Mehrere Haushalte sollten einander auch zu Silvester nicht treffen. Das ist nicht von den Ausnahmen des Lockdowns umfasst.

  • |Christian Böhmer

    Andre V. : "Ich bin geschieden und habe ab 26.12. mein Besuchsrecht in den Weihnachtsferien. 24., 25. sind die Kinder bei meiner Frau, ich wollte mit meinen Eltern und den Kindern am 26. Weihnachten feiern. Geht das?

    Das sieht auf den ersten Blick nicht gut aus. Ab 26. Dezember gilt der Lockdown - und hier dürfen Sie gemeinsam mit ihren Kindern streng genommen nur noch eine Person aus einem anderen Haushalt treffen. Nachtrag um 14:21 Uhr: Laut Auskunft des Gesundheitsministeriums zählen minderjährige zu den Ausnahmen, sprich: Sie dürfen nach jetzigem Stand auch am 26. Dezember mit den eigenen Eltern und den Kindern nachfeiern.

  • |Christian Böhmer

    Roman W.: "Ich bekomme am Attersee eine Wohnung von Freunden zur Verfügung gestellt. Darf ich diese für mich alleine benutzen, obwohl dies nicht mein Haupt- oder Nebenwohnsitz ist?

    Das ist ein Grenzfall. Sie sollten ihren privaten Wohnbereich nur verlassen, um Grundbedürfnisse zu decken. Ein Urlaub - und als solchen könnte man das als Behörde sehen - ist davon tendenziell nicht umfasst. Umgekehrt könnten Sie argumentieren, dass Sie am Attersee wohnen - und eben nur dorthin fahren. Hier ist ad hoc keine abschließende Auskunft möglich, leider.

  • |Christian Böhmer

    Gerhard S. :"Kann ich bei geeignetem Wetter auf einem Kunstrasentennisplatz im Freien Tennis spielen?"

    Das hängt vom Betreiber ab. An sich sind für Hobbyspieler die meisten Sportanlagen gesperrt. Da mit Weihnachten aber die Skilifte öffnen und auch das Eislaufen bzw. Langlaufen erlaubt sind, müsste der Betreiber der Tennisanlage klären, ob er Ihnen den Zugang ermöglicht - hier geht es ja auch um haftungsrechtliche Fragen, sollten Sie sich beim Spielen verletzen. 

  • |Christian Böhmer

    Hermann G.: "Unser Sohn ist Alleinerzieher eines 14-jährigen Kindes. Die beiden kommen fast täglich zum Mittagessen. Wir alle sind negativ getestet. Können wir das Mittagessen beibehalten?"

    Korrigierter Eintrag um 14:24 Uhr: Ja, das ist erlaubt. Formal treffen sich hier zwar zwei Haushalte mit mehr als einem Teilnehmer pro Haushalt. Allerdings hat ihr Sohn Fürsorge- und Aufsichtspflichten - und die kann er laut Gesundheitsministerium als Ausnahme  geltend machen. 

  • |Christian Böhmer

    Rosa R.: "Ist es gestattet, von einem anderen Bundesland über die Feiertage (nach Weihnachten bis Neujahr) auf Besuch zu kommen? Im Haus ist eine separate Wohnung vorhanden."

    Wenn Sie alleine leben, dann sind derartige Besuche möglich. Treffen von Haushalten mit mehreren Personen widersprechen der "1 plus 1"-Regel - und sind daher zu unterlassen. Dass eine separate Wohnung vorhanden ist, spielt keine Rolle. 

  • |Christian Böhmer

    Natalie W.: "Darf ich mit meine rFamilie, Mann und 2 Kindern im Lockdown zum zweiten Wohnsitz fahren, an dem ich gemeldet bin und der der Hauptwohnsitz meiner Mutter ist?"

    Ja, das ist erlaubt. Der Wechsel zwischen aufrechten Wohnsitzen bleibt auch im Lockdown erlaubt. 

  • |Christian Böhmer

    Aman A.: "Meine Freundin und ich leben in getrennten Haushalten, über die Feiertage ist sie nicht zu Hause und bat mich, ihr Haustier zu füttern. Ist das erlaubt?"

    Ja! Das Versorgen von Tieren ist ein expliziter Grund, um den privaten Wohnbereich im Lockdown zu verlassen.

  • |Christian Böhmer

    Rene B. : "Wir sind am Hausbauen und müssen Schneid- und Stemmarbeiten machen. Darf ich mit meiner Freundin auf die Baustelle?"

    Streng genommen nicht. Der Hausbau entspricht eher nicht der "Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse" - insofern gibt es kaum Möglichkeiten. Einzige Ausnahme wäre aus jetziger Sicht, dass eine "unmittelbare Gefahr für das Eigentum" - also Ihr Haus - besteht. Das wird aber schwer zu argumentieren sein (etwa, wenn das Dach unbedingt fertigt gemacht werden muss, weil sonst das Gebäude nachhaltigen Schaden nimmt). "Berufliche Zwecke" kann man auch schwer ins Treffen führen - Sie sind ja nicht bei sich selbst angestellt auf der Baustelle. 

  • |Christian Böhmer

    Tan Hoa N. : "Ich wohne alleine in Linz und werde zur Mama (auch allein) in Wien fahren - wo ich bis 6. Jänner bleiben will. Geht das?

    Prinzipiell gibt es hier kein Problem, da Sie ja die "1 plus 1"-Regel erfüllen, also: Maximal eine Person trifft auf einen anderen Haushalt (ihre Mutter). Da Sie nach Linz zurückfahren müssen, weil Sie dort wohnen, ist das kein Problem. 

  • |Christian Böhmer

    Hermann S.: "Nach wie vielen Tagen oder Wochen wirkt der Impfstoff?"

    Derzeit geht man von einem Teilschutz nach der ersten Teil-Impfung aus. Nach der zweiten Teil-Impfung, sprich nach drei bis vier Wochen, besteht beim ersten zugelassenen Impfstoff von Pfizer BioNTech ein Schutz von 90 Prozent.

  • |Christian Böhmer

    Thomas K. :"Ich habe Antikörper gegen Corona, aber keinen positiven Test auf Covid-19. Muss ich mich im Jänner auch testen lassen?"

    Wenn Sie eine offizielle Dokumentation einer überstandenen Infektion haben - und das würde Ihr Attest ja zeigen - dann müssen Sie sich im Jänner nach jetzigem Stand nicht testen lassen.

  • |Christian Böhmer

    Verena Z.: "Gibt es eine klare Regelung, ob man jemanden außerhalb der Wohnung treffen darf? Gilt hier auch die 1 plus 1 Regel?"

    Derartige Treffen sind möglich. Allerdings gibt es zwei Dinge zu beachten. 1. gilt bei verschiedenen Haushalten - wie immer - der Mindestabstand im öffentlichen Raum. 2. muss die Person jemand sein, den man regelmäßig und ständig trifft (Verwandter, wichtiger Freund). Treffen von einzelnen Personen sind erlaubt, Treffen mit zwei oder mehr Menschen sind im Lockdown, also ab 26.12., verboten. 

  • |Christian Böhmer

    Markus G. : "Was passiert, wenn eine Person zu Silvester nach Mitternacht spazierengeht? Wird man dann verhaftet?"

    Nein. Wer alleine unterwegs ist - egal ob zum Sport oder zum Spazierengehen - wird keine Probleme mit der Polizei haben. Bewegung im Freien ist nicht nur gesund, sondern auch erlaubt.

  • |Christian Böhmer

    Christian B.: "Am 26. Dezember startet ja der Lockdown. Ich würde gerne Skifahren gehen, muss dafür aber logischerweise ins Auto und den Wohnsitz verlassen. Geht das?"

    Ja, das ist erlaubt. Tagesausflüge zum Skilift fallen unter die Ausnahmeregelungen für den Lockdown. Wichtig ist dabei: Übernachtungen in Hotels, etc. sind weder erlaubt noch sollten sie möglich sein - die Hotels haben zu. Am Skilift gelten - sofern es sich nicht um Schlepplifte handelt - strenge Regeln. Soll heißen: Nur die Hälfte der Sitzplätze darf belegt werden, eine FFP2-Maske ist - vorerst - vorgeschrieben.

  • |Christian Böhmer

    Walter L. : „Kann ich als Auslandsösterreicher für eine kurze Besorgung nach Österreich fahren? Ich wohne in der Schweiz und hole mir einmal die Woche Zeitungen und andere Kleinigkeit. Der Aufenthalt in Österreich dauert nur drei Stunden.“

    Die Dauer Ihres Aufenthalts interessiert die Behörden nur bedingt. Rechtlich müssten Sie nach der Einreise nach Österreich in Quarantäne, das Selbe gilt für die Schweiz. Es steht mir nicht zu, eine Empfehlung abzugeben. Aber wenn es sich tatsächlich nur im Zigaretten und Zeitungen handelt, würde ich in diesem Fall noch einmal überlegen, ob sich die Grenz-Querung lohnt. 

  • |Christian Böhmer

    Charlotte M. : „Darf ich meine Mutter abholen und darf sie den Heiligen Abend bei mir verbringen? Und für später: Darf sie das Heim zum Spaziergang verlassen?“

    Ja, Sie dürfen ihre Mutter abholen – wenngleich die ausdrückliche Empfehlung lautet, das Gegenteil zu tun: Heimbewohner sollten Weihnachten in diesem Jahr vor Ort feiern, um die Einschleppung von Infektionen zu verhindern. Wenn Bewohner das Heim verlassen, muss ihnen bei der Rückkehr eine Testung angeboten werden. Das Tragen von FFP2-Masken ist aufgrund des hohen Infektionsgeschehens mittlerweile obligatorisch.

  • |Christian Böhmer

    Walter P.: „Meine Frau, 75, und ich, 81, wohnen in Wien und gelten seit 25. November amtlich als genesen. Dürfen wir beide am 26. Dezember den aus Tochter, Enkelin und Schwiegersohn bestehenden Haushalt in NÖ besuchen?"

    Rechtlich gesehen nicht. Das Treffen von mehreren Personen aus zwei oder mehr Haushalten ist nur am 24. und 25. Dezember erlaubt.

  • |Christian Böhmer

    Susanne M.: „Ich leben in Trennung von meinem Mann, will die Weihnachtsfeiertage zu Hause in Österreich mit meinen Kindern verbringen. Welche Regeln gilt es zu beachten, wenn ich meinen neuen Lebenspartner in Deutschland besuchen will?“

    Deutschland hat ebenfalls strenge Einreise- und Quarantänebestimmungen. In der Regel müssen Sie sich nach der Einreise in Deutschland in Quarantäne begeben, Ähnliches gilt in Österreich. Die Details dazu finden Sie auf der Seite des bundesdeutschen Außenamtes. Grundsätzlich müssen Sie sich derzeit VOR einer Einreise in die Bundesrepublik aber zusätzlich anmelden – und zwar unter: www.einreiseanmeldung.de

  • |Christian Böhmer

    S. B. : "Wie kann die Pandemie eingedämmt werden, wenn die Impfung nur die Schwere der Erkrankung abmildern kann und nicht die Ansteckung verhindert?"

    Ob der in der EU zugelassene Impfstoff die Übertragung der Krankheit hemmt, ist offen. Bei anderen, in Zulassung befindlichen Impfstoffen, gibt es deutliche Hinweise, dass auch dies der Fall ist. Wie kann die Epidemie durch den zugelassenen Impfstoff eingedämmt werden? Wenn die Impfung "nur" eine (schwere) Erkrankung des Geimpften verhindert, entlastet das jedenfalls das Gesundheitssystem. Jeder Mensch, der nicht oder nicht mehr an Covid-19 erkranken kann und damit sicher kein Fall für (Intensiv-) Mediziner wird, entlastet das Gesundheitssystem. 

  • |Christian Böhmer

    Andreas S. : „Als verantwortungsbewusster und eigenständig denkender Staatsbürger habe ich CE zertifizierte FFP2 Masken sowie FFP3 Masken angeschafft. Diese haben zwecks besserer Atemfunktion Ventile. Jetzt lese ich, dass FFP2-Masken nur ohne Atemventil

    verwendet werden dürfen. Stimmt das?

    Es stimmt: FFP2-Masken werden – etwa in Altersheimen oder am Skilift – künftig dezidiert vorgeschrieben; und zwar in der Form, dass diese kein Ventil haben dürfen. Sie geben sich selbst die Antwort: Das leichtere Ausatmen, das das Ventil ermöglicht, führt gleichzeitig dazu, dass ihre Atemluft vergleichsweise ungefiltert entweichen kann. Das bedeutet: Sie können mit einer Ventil-Maske zwar nicht angesteckt werden, stecken aber – im Falle einer Infektion ihrerseits – andere an. Die Entscheidung, FFP2-Masken nicht früher vorzuschreiben, ist zumindest zwei Faktoren geschuldet: Zum einen war am Beginn der Pandemie nicht klar, wie genau die Übertragung passiert und welche Schutzmaßnahmen wirklich effektiv sind – hier weiß die Medizin heute deutlich mehr als noch vor einigen Monaten; zudem waren Masken in FFP2-Ausführung insbesondere am Beginn der Pandemie weltweit Mangelware.

  • |Christian Böhmer

    Hermine W.: Darf ich zu meinem Nebenwohnsitz fahren?"

    Ja, Sie dürfen. Sie decken damit ein Grundbedürfnis – und das ist von den Beschränkungen des Lockdowns ausgenommen.

  • |Christian Böhmer

    Ferry F.: "Ich habe Anfang November eine Covid-Infektion gehabt. Wie schaut es im Jänner aus, muss ich mich da auch freitesten?"

    Nein. Die Verordnung stellt schon jetzt klar, dass Genesene NICHT unter die gesetzliche Testpflicht fallen. Die Voraussetzung ist, dass die Erkrankung drei Monate und nicht länger zurückliegt – das ist bei Ihnen im Jänner aber der Fall.

  • |Christian Böhmer

    Gerhard K. : "Ich lebe in Wien, mein Sohn in der Steiermark. Ich hole ihn regelmäßig alle 14 Tage nach Wien und er kommt mich am 25. 12. besuchen und würde bis 30. 12. bleiben. Ist das erlaubt?"

    Ja, das ist erlaubt. Ihr Sohn kommt alleine – daher gibt es mit der „1 plus 1“-Regel kein Problem. Und dass Sie ihn wieder nach Hause bringen, das ist ebenfalls rechtlich gedeckt, weil es unter die Ausnahmebestimmungen des Lockdowns fällt. Ihr Sohn darf und muss nach Hause kommen können.

  • |Christian Böhmer

    Anita A. : „Darf ich meine Familie nun wirklich nicht zu Weihnachten zwischen 26. Und 30. 12. sehen? Das ist doch psychische Folter!“

    Doch, Sie dürfen. Wenn Sie allein sind, dann ist es rechtlich in Ordnung, wenn Sie ihre Familie im Lockdown treffen. Die „1 plus 1“-Regel, die ab 26.12. gilt, sagt, dass einzelne Personen einzelne Haushalte treffen dürfen – sofern es ein familiäres oder persönliches Naheverhältnis gibt. Das bedeutet: Eine einzelne Person darf weiterhin einen Haushalt besuchen – aber nicht mehrere Personen.

  • |Christian Böhmer

    Wir starten in fünf Minuten!

    Herzlich Willkommen zur Online-Fragestunde! Wir werden hier ab sofort versuchen, besonders oft gestellte Fragen zu Weihnachten und dem Lockdown bestmöglich zu beantworten. Da es sich im Einzelfall um komplexe Fragestellungen handeln kann, versuchen wir jene Zuschriften auszuwählen, die möglichst viele Personen bzw. Leser und Einsender betreffen oder deren Wünsche abdecken. Danke für Ihr Verständnis und fürs Mitmachen!

Kommentare