Corona: Was im neuen Schuljahr gilt

von Caroline Bartos, Diana Dauer und Philipp Hubmer
Heute in einer Woche geht für rund 490.000 Schüler in Wien, Niederösterreich und dem Burgenland die Schule wieder los. Der Schulstart unterscheidet sich heuer jedoch maßgeblich vom Vorjahr. Denn auch die Schulen sind von der Energiekrise betroffen, sorgen sich vor hohen Kosten und womöglich kalten Klassenzimmern.
Die Corona-Situation ist im dritten Pandemie-Jahr hingegen deutlich entspannter. In das Schuljahr 2021 startete man noch mit einer dreiwöchigen "Sicherheitsphase", in der verpflichtend dreimal pro Woche ein Covid-Test gemacht und außerhalb der Klasse eine Maske getragen werden musste.
Heuer ist von flächendeckenden Tests in Ostösterreich keine Rede. Das liegt zum einen daran, dass sich die Ausschreibung für die Schultest-Anbieter im Bildungsministerium verzögert. Zum anderen sind im Variantennamagementplan für die derzeitige Corona-Situation keine flächendeckenden Testungen vorgesehen.
In diesem vierstufigen Plan des Gesundheitsministeriums heißt es zudem: "Übergeordnetes Ziel im Bildungsbereich ist es mit COVID-19 leben zu lernen. Einschränkungen sollen deshalb auf ein absolut notwendiges Minimum reduziert werden". Je nach Szenario (siehe Infobox) sieht der Variantenmanagementplan abgeleitete Regeln und spezielle für den Bildungsbereich vor.
Der Variantenmanagementplan sieht vier Szenarien für den Herbst vor; nicht aber konkrete Neuinfektionszahlen als Richtwerte:
"Idealfall" Pandemie läuft aus. Neue Varianten sind harmloser. Einschränkungen sind nicht notwendig.
"Günstiger Fal" Pandemie hält an, schwächt sich aber ab. Es gibt partielle Einschränkungen.
"Ungünstiger Fall" Pandemie hält an, das Virus verändert sich weiter. Das soziale Leben wird weitreichend eingeschränkt.
"Sehr ungünstiger Fall" Die Pandemie verstärkt sich. Es kommt zu starken Einschränkungen im gesellschaftlichen Leben.
Auf was sich Kinder, Eltern und Lehrer einstellen können, hat Bildungsminister Martin Polaschek (ÖVP) heute bei einer Pressekonferenz präsentiert. Derzeit befinden wir uns laut Polaschek in Szenario zwei "Günstiger Fall" des Variantenmanagementplans. Man sei aber auf alle Szenarien vorbereitet, betonte der Bildungsminister.
Dürfen Kinder infiziert in die Schule?
Infizierte, aber symptomlose Kinder, die älter als elf Jahre alt sind, dürfen in die Schule, müssen aber eine Maske tragen. Kindergarten- und Volksschulkinder, die Corona-positiv sind, dürfen die Schule oder den Kindergarten nicht betreten. Für sie wäre eine durchgehende Maskenpflicht nämlich nicht möglich.
Können infizierte Lehrer unterrichten?
Ja, positiv getestete Lehrer dürfen unterrichten, sofern sie keine Symptome haben. Auch sie müssen eine FFP2-Maske tragen. Da die Bildung auch Landessache ist, haben Wien und Burgenland haben bereits bekannt gegeben, dass sie von dieser Regelung nicht Gebrauch machen werden. Auch in Salzburg wird voraussichtlich auf den Einsatz von symptomfreien, Coronapositiven Lehrern an Pflichtschulen verzichtet. Die Länder können von der bundesweiten Regelung nur dort abweichen, wo sie als Dienstgeber fungieren. Polaschek hält von dieser "Insellösung" jedoch nichts, wie er heute erklärte.
Braucht mein Kind einen negativen Test?
Solange Szenario zwei gilt, sind keine flächendeckenden PCR-Tests vorgesehen. Allerdings könnten anlassbezogen Antigen-Tests im Unterricht durchgeführt werden – zum Beispiel wenn ein Schüler erkrankt. Zudem haben Kinder und Lehrer in der ersten Woche die Möglichkeit, am Montag, Dienstag und Mittwoch freiwillig einen Antigen-Test in der Schule durchzuführen. In der zweiten Schulwoche bekommen alle die wollen, drei Antigen-Test-Kits für zu Hause mit.
Klarheit darüber, wie ukrainische Schulkinder im kommenden Schuljahr in das Bildungssystem integriert werden sollen, herrscht nicht. Andrea K. (Name geändert) hat eine ukrainische Familie mit zwei Kindern aufgenommen und versucht, seit Anfang des Sommers für die beiden einen Schulplatz in Wien zu finden. Die offizielle Anmeldung ist bereits erfolgt – Zusagen hat sie bis jetzt allerdings nicht erhalten. In Wien läuft die Beantragung auf einen Schulplatz über die Webseite der Bildungsdirektion mittels eines Online-Kontaktformulars ab. In anderen Bundesländern wie in Nieder- und Oberösterreich muss man sich direkt bei den Schulen bzw. bei den Zuständigen für die jeweilige Bildungsregion melden. Wie viele ukrainische Kinder sicher eine Schule besuchen werden, das sehe man erst mit Schulbeginn, heißt es aus dem Bildungsministerium. Fix ist nur: Für sie alle gilt dieses Jahr die Schulpflicht.
Gilt eine Maskenpflicht an den Schulen?
Nein, eine generelle Maskenpflicht gibt es nicht mehr. Jeder Schulstandort kann jedoch anlassbezogen und zeitlich befristet eine solche anordnen. Erst wenn Szenario drei des Variantenmanagementplans eintritt, gilt außerhalb der Klassenräume Maskenpflicht. Infizierte, symptomlose Schüler und Lehrer müssen durchgehend FFP2-Maske tragen.
Sind bundesweite Schulschließungen möglich?
Aus bildungspolitischer Sicht sei völlig klar: die Schulen müssen offen bleiben, erklärte der Bildungsminister. Flächendeckende Schulschließungen sind also keine Option mehr. Einzelne Schulstandorte oder Klassen könnten allerdings – geht es nach dem Variantenmanagementplan – vorübergehend geschlossen werden.
Abgesehen von der Pandemie betrifft auch die Schulen die Teuerung bzw. die Energiekrise. Der KURIER hat beim Bildungsministerium nachgefragt, was das für den Schulstart bedeutet:
Müssen Schulen Energie sparen?
Ja, auch Bildungseinrichtungen sind von der Energiekrise betroffen und werden sparen müssen. Das Bildungsministerium erarbeitet derzeit ein Energiesparpaket für Schulen. Das Maßnahmenpaket soll noch vor Schulbeginn präsentiert werden, heißt es auf KURIER-Anfrage aus dem Bildungsministerium.
Werden Schulveranstaltungen gestrichen und Klassen weniger geheizt?
"Skikurse werden aufgrund der Teuerung nicht ausfallen", heißt es aus dem Bildungsministerium. Ob es spezifische Raumtemperaturen einzuhalten gilt, war nicht zu erfahren.
Könnten Schulen ins Distance-Learning wechseln, um Energie zu sparen?
Nein, eine derartige Maßnahme schließt das Bildungsministerium aus.

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