Causa Pilnacek: Polizisten zeigen Karin W. wegen Falschaussage an

IBIZA-U-AUSSCHUSS: PILNACEK
Freundin des im Oktober 2023 verstorbenen Justiz-Sektionschef soll mehrmals "nachweislich falsch ausgesagt" haben. Zur Frage, ob sie vernehmungsfähig ist, liegt ein psychiatrisches Gutachten vor.

Es war ein denkwürdiger Auftritt, den Karin W., Freundin des verstorbenen Justiz-Sektionschefs Christian Pilnacek, im Oktober des Vorjahres als Zeugin vor Gericht hingelegt hat: Im Prozess um das Buch von Peter Pilz, das auf ihren Aussagen aufbaut, wurde sie mit Widersprüchen konfrontiert und dabei mehrmals wütend – sogar gegenüber dem Richter. 

Sie fühle sich wie ein „Buhmandl“, die Justiz solle lieber „den wahren Täter“ suchen. Auf die Frage, welche ihrer Aussagen denn nun verlässlich seien, antwortete sie lapidar: „Suchen Sie sich das aus.“

Nun. Vor Gericht steht man unter Wahrheitspflicht – und das gilt für Karin W. auch, wenn sie am Mittwoch als Auskunftsperson im U-Ausschuss zur Causa Pilnacek befragt wird.

Psychiaterin beauftragt

Offenbar versuchte die 54-Jährige schon im Sommer des Vorjahres, eine weitere Befragung zu vermeiden. Gegen sie und ihre frühere Mitbewohnerin Anna P. wird ja wegen Falschaussage ermittelt, es geht dabei um ihre Aussagen rund um Pilnaceks Laptop, der über Umwege bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) gelandet ist.

W. gab an, sie sei nach dem plötzlichen Ableben ihres Freundes am 20. Oktober 2023 traumatisiert und nicht mehr vernehmungsfähig, deshalb hat die WKStA im Juni 2025 ein Gutachten bei der renommierten Psychiaterin und Gerichtssachverständigen Sigrun Roßmanith in Auftrag gegeben.

Diese kam zum Schluss, dass die Untersuchte zwar „nachvollziehbar belastet und bedrückt“ sei. Allerdings sei „in Zusammenschau aller verfügbaren Kriterien durch die Teilnahme an der Vernehmung/Verhandlung kein ernster Schaden für die psychische Gesundheit forensisch psychiatrisch anzunehmen“.

Und weiter: „Die medizinischen Voraussetzungen der Vernehmungsunfähigkeit und Verhandlungsunfähigkeit lassen sich forensisch psychiatrisch nicht begründen.“

Widersprüche

Jetzt hat Linda Poppenwimmer als Anwältin jener vier Polizisten, die auf Schadenersatz und Einziehung des Pilz-Buches geklagt hatten, eine neue Sachverhaltsdarstellung gegen W. wegen des Verdachts der falschen Beweisaussage eingebracht. 

Darin wird aufgelistet, dass sie bereits in fünf Verfahren als Zeugin vernommen worden sei und „nachweislich falsch“ ausgesagt habe. Es geht dabei unter anderem um die Frage, wann genau und wie intensiv sie mit Pilnacek am Tag seines Todes kommuniziert hat. Nach diversen Interviews habe sie die Geschehnisse „dramatisiert“, heißt es in der Anzeige.

Unterschiedliche Angaben machte sie auch zu einem USB-Stick, den Pilnacek immer bei sich gehabt haben soll. Ein Sparbuch, das sie nach seinem Tod fand, habe sie im Ermittlungsverfahren verschwiegen. Als sie im Prozess um das Pilz-Buch damit konfrontiert wurde, erklärte sie, es sei „gelocht“, also entwertet, gewesen, sie habe es mit einem Sakko in der Altkleidersammlung entsorgt. 

Eine KURIER-Anfrage von Montag zu etwaigen Widersprüchen ließ Karin W. bis Redaktionsschluss am Samstagabend unbeantwortet.

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