Causa Buwog: Was Grasser und Co. bei Bestätigung der Urteile droht

Causa Buwog: Was Grasser und Co. bei Bestätigung der Urteile droht
Neben Haft droht auch finanziell Ungemach: Die Republik will die 9,6 Mio. Euro Provision für den Buwog-Verkauf retour. Plus Zinsen, die sich seit 2007 auf fast sieben Mio. Euro angehäuft haben.

Sehr bald dürfte beim Obersten Gerichtshof (OGH) eine Entscheidung über die Berufungen von Karl-Heinz Grasser und Co. in der Buwog-Causa fallen – und sich damit das weitere Schicksal der insgesamt acht bis dato nicht rechtskräftig Verurteilten entscheiden.

Haftantritt nicht sofort

Erstens, weil ihnen langjährige Haftstrafen drohen. Grasser wurde im Dezember 2020 am Straflandesgericht wegen verschiedener Straftaten zu acht Jahren Haft verurteilt. Sollte der OGH die Vorwürfe zumindest im Kern bestätigen, dann erhält Grasser eine Aufforderung zum Haftantritt, der er binnen eines Monats folgen muss, sagt Strafrechtsexperte Robert Kert zum KURIER. 

Dass Grasser sofort in Haft genommen wird, ist unwahrscheinlich – sofern kein Grund zur Sorge besteht, dass er flüchten könnte. Ein Haftaufschub, der in Ausnahmefällen beantragt werden kann, ist bei dieser Strafhöhe nicht möglich.

Frühestens nach der Hälfte der Haftzeit kann eine bedingte Entlassung beantragt werden, wobei das letzte Jahr auch mit einer Fußfessel verbüßt werden kann. Wobei sich die neue Regierung vorgenommen hat, die Fußfessel von einem auf zwei Jahre auszuweiten. Im idealsten Fall hieße das: Sollte Grassers Urteil bestätigt werden, müsste er wohl nur zwei der insgesamt acht Jahre tatsächlich im Gefängnis sein.

16,5 statt 9,6 Mio. Euro

Zweiter Punkt: Die Republik hat sich dem Strafverfahren als Privatbeteiligte angeschlossen und vom Erstgericht auch den Zuspruch für Schadenersatz erhalten. Auch darüber muss der OGH nun entscheiden.

Dazu ein spannendes Detail: Die Republik will nicht nur die 9,6 Millionen Euro retour, die im Zuge des Verkaufs der Buwog-Wohnungen als Provision geflossen sind, sondern zusätzlich vier Prozent Zinsen seit 2007. Allein die Zinsen machen mittlerweile rund 6,9 Millionen Euro aus (pro Jahr 384.000 Euro mal 18 Jahre), wie dem KURIER aus informierten Kreisen bestätigt wird.

Am Tisch liegt damit eine Forderung von rund 16,5 Millionen Euro, die mit einem Kernvorwurf – der Bestechung – verknüpft ist. Sollte der OGH den Vorwurf bestätigen, dann dürfte auch der Anspruch, den die Finanzprokuratur als Anwältin der Republik geltend machen will, bestätigt werden.

Ex-Finanzminister Grasser, Lobbyist Walter Meischberger, Ex-Immofinanz-Chef Karl Petrikovics und Ex-Banker Georg Starzer werden dann zu unterschiedlichen Anteilen für die 16,5 Millionen Euro zur Kasse gebeten.

Bei Grasser und Meischberger kommen noch 200.000 Euro für die Causa Terminal Tower hinzu. Inklusive Zinsen macht das mit Stand heuer 344.000 Euro.

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