FPÖ-Affäre: Strache legt Beschwerde gegen Handy-Razzia ein

Heinz-Christian Strache
Straches Anwalt Johann Pauer hat am Montag beim Oberlandesgericht Wien eine Beschwerde und einen Einspruch wegen Rechtsverletzung eingebracht.

Die Hausdurchsuchung bei Heinz Christian Strache am 12. August 2019 hat nun ein gerichtliches Nachspiel. Straches Anwalt Johann Pauer hat am Montag beim Oberlandesgericht (OLG) Wien eine umfangreiche Beschwerde und einen Einspruch wegen Rechtsverletzung eingebracht. Das bestätigt Anwalt Johann Pauer auf Anfrage des KURIER.

Dem Vernehmen nach wird vorgebracht, dass für diese Hausdurchsuchung der gesetzlich geforderte Anfangsverdacht gefehlt habe. Ein Bewilligung der Razzia hätte nicht erfolgen dürfen, da keine ausreichenden Indizien vorgelegen hätten. Außerdem hätte die Staatsanwaltschaft keinerlei zeitliche noch inhaltliche Einschränkung bei den gesuchten Daten vorgenommen, und habe damit rechtlich über das Ziel geschossen. Vor allem bei den sichergestellten Handys und Datenträgern hätte die Suche nach Ansicht der Verteidigung konkretisiert werden müssen. Zugleich sei diese Zwangsmaßnahme ein massiver Eingriff in die Privatsphäre des Verdächtigen.

 

Zur Erinnerung: Die WKStA verdächtigt Gudenus, Strache, den Ex-Finanzstaatssekretär Hubert Fuchs sowie den Novomatic-Manager Harald Neumann und Johann Graf, einen Deal eingefädelt zu haben: Die Bestellung des Wiener FPÖ-Mannes Sidlo zum Casinos-Finanzvorstand sei ein abgekartetes Spiel. Dem Novomatic-Konzern soll im Gegenzug die Erteilung von zwei begehrten Gaming-Lizenzen in Aussicht gestellt worden sein. Der Vorwurf der Justiz: Bestechung und Bestechlichkeit. Die Verdächtigen bestreiten das vehement.

Dem Vernehmen nach wird auch ins Feld geführt, dass die Vergabe von Glückspiel-Lizenzen nicht zum Amtsbereich von HC Strache gehörte. Die in einer anonymen Anzeige vorgebrachten Vorwürfe seien weder plausibel noch durch Tatsachen belegt.

Mehr darüber erfahren Sie in der Mittwoch-Ausgabe des KURIER.

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