BZÖ-Wahlbroschüre: Schuldsprüche für alle vier Angeklagten
Mit Zeugenvernehmungen ist am Donnerstag am Landesgericht Klagenfurt der Untreue-Prozess gegen die ehemaligen freiheitlichen Kärntner Regierungsmitglieder Gerhard Dörfler, Uwe Scheuch und Harald Dobernig sowie gegen Ex-BZÖ-Abg. Stefan Petzner zu Ende gegangen. Die vier waren wegen Untreue angeklagt, Altlandeshauptmann Dörfler auch wegen Vorteilsnahme.
Das Urteil kam am Nachmittag: Schuldsprüche für alle.
Urteile
Der Schöffensenat unter Vorsitz von Richter Christian Liebhauser-Karl verurteilte Gerhard Dörfler wegen versuchter Vorteilsnahme und Untreue, Uwe Scheuch, Harald Dobernig und Stefan Petzner wegen Untreue. Schaden laut Liebhauser-Karl: mindestens 186.000 Euro.
Dörfler wurde vom Senat dafür zu einer Geldstrafe von 300 Tagessätzen zu je 50 Euro sowie einer Haftstrafen von acht Monaten bedingt verurteilt. Scheuch erhielt eine Zusatz-Geldstrafe von 220 Tagessätzen a 100 Euro. Dobernig wurde zusätzlich zu vier Monaten bedingt verurteilt, Petzner erhielt eine Freiheitsstrafe von zehn Monaten, die ihm ebenfalls bedingt nachgesehen werden.
Landtagswahl 2009
Die vier mussten sich vor einem Schöffensenat verantworten, weil wenige Tage vor der Landtagswahl 2009 eine Werbebroschüre an sämtliche Kärntner Haushalte versendet worden ist. Die Produktion der Broschüre wurde über die Landesimmobiliengesellschaft LIG abgewickelt, die Kosten trugen diverse andere Landesgesellschaften. Laut dem Gutachter war der Werbewert für das Land aber minimal, Hauptprofiteur war das BZÖ. Oberstaatsanwalt Eberhard Pieber beziffert den Schaden mit 219.000 Euro. Während Petzner und Dobernig sowie die beiden LIG-Vorstände Rene Oberleitner und Johann Polzer Geständnisse ablegten, blieben Dörfler und Scheuch dabei, nicht schuldig zu sein.
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