Gericht entscheidet: Seniorenbund ist kein Teil der ÖVP, jetzt geht es um Millionen

Gericht entscheidet: Seniorenbund ist kein Teil der ÖVP, jetzt geht es um Millionen
Geldbuße aufgehoben. Nun steht die Rückforderung von 2,46 Millionen Euro an zurückbezahlten Corona-Förderungen im Raum.

Der Verein Österreichischer Seniorenbund sei doch kein Teil der Volkspartei, hat das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) kürzlich entschieden. Wie Der Standard am Mittwoch berichtete, wurde auch eine Geldbuße für die ÖVP in der Höhe von 15.000 Euro aufgehoben. Diese hatte es vom Unabhängigen Parteien-Transparenz-Senat (UPTS) gesetzt, weil die ÖVP die Einnahmen und Ausgaben des Seniorenbundes  nicht in ihrem Rechenschaftsbericht  für 2019 angeführt hatte.

Ausgangspunkt für den Rechtsstreit war die formale Doppelexistenz des Seniorenbundes als Teil der Partei und als Verein. Als letzterer hatten der bundesweit tätige Verein "Österreichischer Seniorenbund" sowie fünf Landesorganisationen und hunderte Ortsgruppen in Oberösterreich Förderungen aus dem sogenannten NPO-Fonds beantragt und Zahlungen daraus erhalten, insgesamt 2,46 Millionen Euro.

Parteiorganisation heißt nicht mehr "Seniorenbund"

Im Februar 2023 zahlte der Seniorenbund nach der UPTS-Entscheidung die Förderungen "unter Vorbehalt" zurück. Davor hatte es bereits organisatorische Änderungen gegeben: Die ÖVP benannte ihre Teilorganisation in "ÖVP Senioren" um, "Seniorenbund" heißt nur noch der Verein. Beibehalten wurden bei beiden die Parteifarben Türkis und Schwarz - und auch die jeweilige Präsidentin in Person der Wiener ÖVP-Landtagsabgeordneten und früheren Generalsekretärin der Bundes-ÖVP Ingrid Korosec.

Der UPTS hatte seinerzeit argumentiert, dass die Seniorenbund-Vereine im Bund sowie in fast allen Bundesländern dieselbe Anschrift und Telefonnummer hätten wie die ÖVP-Teilorganisation Seniorenbund. Außerdem seien "die leitenden Organe der beiden Organisationen auf Bundes- und Landesebene identisch" gewesen - dadurch hätte die ÖVP einen "bestimmenden Einfluss" auf die Vereine gehabt. Für das BVwG reichte nun aber die formale Namensungleichheit aus.

Amtsrevision beim VwGH möglich

Weil der Verein Österreichischer Seniorenbund - im Gegensatz zur Teilorganisation ÖVP-Senioren - nicht explizit in der Parteisatzung genannt sei, könne er "nicht als Gliederung der Partei angesehen werden", zitierte Der Standard aus der Ende Juli ergangenen Entscheidung. Der Bescheid des UPTS sei aus diesem Grund nicht haltbar: "Die Ansicht (...), es müsse eine 'inhaltliche Beurteilung' vorgenommen werden, um herauszufinden, ob ein Gebilde Teil einer Partei ist oder nicht, würde weitergedacht dazu führen, dass jedwede Organisation, bei gewissen Übereinstimmungen (...), sei die Partei auch damit nicht einverstanden, aus eigenem Bestreben zu einer Gliederung einer Partei werden würde oder rechtlich als solche eingeordnet werden müsste."

Gegen die Entscheidung könnte der UPTS noch ordentliche Amtsrevision an den Verwaltungsgerichtshof erheben.

Von einem "guten Tag", spricht Korosec gegenüber dem KURIER angesichts der BVwG-Entscheidung. "Wir haben sie so erwartet." Nun werde man die sechswöchige Frist abwarten, in der der UPTS einen Einspruch einlegen kann. Sollte das jetzige Urteil Rechtskraft erlangen, werde man die Fördergelder wieder zurückfordern. "Schließlich hat der damals zuständige Vizekanzler Werner Kogler betont, dass die Entscheidung des Gerichts bindend sei", sagt Korosec. 

Für sie sind Verein Seniorenbund und Teilorganisation ÖVP Senioren "sachlich und organisatorisch völlig getrennt". Ersterer würde seinen Mitgliedern diverse soziale und kulturelle Angebote bereitstellen, zweitere würde sich für die politischen Anliegen der Senioren einsetzen. 

„Die BVwG-Entscheidung bringt Klarheit: Der Seniorenbund ist keine Teilorganisation der Volkspartei. Wir erkennen dieses Urteil selbstverständlich an und respektieren die Klarheit, mit der das Bundesverwaltungsgericht hier Recht gesprochen hat“, kommentiert der Generalsekretär der Volkspartei, Nico Marchetti.

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