NPO-Fonds: Noch keine Entscheidung über ÖVP-Seniorenbund

NPO-Fonds: Noch keine Entscheidung über ÖVP-Seniorenbund
Rückforderung an Tiroler Jungbauern bleibt aufrecht.

Das Ressort von Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) hat am Dienstagnachmittag einen Zwischenstand über Rückforderungen für Zahlungen aus dem bei ihm angesiedelten "Non Profit Organisationen-Unterstützungsfonds" gegeben. Demnach beharrt das Ministerium auf der Rückforderung über rund 800.000 Euro gegenüber der Tiroler "Jungbauernschaft/Landjugend". Bezüglich mehrerer Landesorganisationen des ÖVP-Seniorenbundes wurde eine Entscheidung neuerlich vertagt.

Seit dem Frühjahr 2020 können Non-Profit Organisationen aus dem bei Vizekanzler Kogler angesiedelten NPO-Fonds Mittel beantragen, um besser durch die Coronakrise zu kommen. Parteien und ihre Teilorganisationen sind von diesem Topf eigentlich ausgeschlossen, dennoch haben mehrere ÖVP-nahe Organisationen davon profitiert.

Bei den Prüfungen der "Seniorenbund"-Landesorganisationen Oberösterreich, Kärnten, Tirol, Wien und Vorarlberg geht es um Vereine, die formal gemeinnützig sind und damit beim NPO-Fonds antragsberechtigt waren. Den bei weitem größten Betrag hatte der oberösterreichische Seniorenbund mit fast zwei Millionen Euro erhalten. Diese Vereine heißen gleich oder ähnlich wie entsprechende Teilorganisationen der ÖVP auf Landes-, Bezirks- und Ortsebene und weisen auch weitere Gemeinsamkeiten auf. Daraus ergebe sich die Möglichkeit, dass die gemeinnützigen Vereine und die jeweilige Teilorganisation als Einheit anzusehen sind. Damit wären die gemeinnützigen Vereine eine Teilorganisation der ÖVP und vom NPO-Fonds ausgeschlossen.

Geprüft wurde daher in einem ersten Schritt, ob die Vereine und die jeweilige gleich- oder ähnlich lautende Teilorganisation eine klare rechtliche Trennung aufweisen. Dies konnten die geprüften Organisationen darlegen. Im Fall des Seniorenbundes Vorarlberg geschah dies auf Basis nachträglich eingebrachter Unterlagen, teilte das Ressort mit. Auf Basis der bisherigen Judikatur sei keine eindeutige Beurteilung möglich. Maßgeblich sei auch die Frage, ob eine faktisch-wirtschaftlichen Einheit des jeweiligen gemeinnützigen Vereins und der entsprechenden Teilorganisation der ÖVP bestehe. Diese Frage habe aber auch nach Prüfung umfangreicher Unterlagen des Seniorenbundes nicht abschließend rechtlich geklärt werden können.

Im nächsten Schritt müsste nun eine Gebarungsprüfung durchgeführt werden, im Zuge derer die Buchhaltung sowohl der Vereine als auch der entsprechenden Parteiorganisationen eingesehen werden müsste. Eine solche Prüfung wäre mit einem sehr hohen Verwaltungs- und Kostenaufwand für die Republik verbunden. Da gleichzeitig beim Unabhängigen Parteien-Transparenz-Senat (UPTS) ein Verfahren anhängig ist, hat das Kogler-Ressort in Abstimmung mit der Finanzprokuratur nun entschieden, das Ergebnis des UPTS-Verfahrens abzuwarten, bevor weitere Schritte gesetzt werden.

In Sachen Tiroler "Jungbauernschaft/Landjugend" wurde bereits festgestellt, dass es sich dabei um eine rechtlich unselbstständige Sektion des Tiroler Bauernbundes handelt, der seinerseits eine Teilorganisation der ÖVP Tirol ist. Auf Basis dieser rechtlichen Beurteilung wurden daher am 12. September 2022 seitens der AWS Förderungen des NPO-Fonds in der Höhe von insgesamt 816.752,15 Euro mit Zahlungsfrist 10. Oktober 2022 von den geprüften 120 Orts- und Bezirksvereinen der Tiroler "Jungbauernschaft/Landjugend" zurückgefordert. Die Tiroler "Jungbauernschaft/Landjugend" weigerte sich jedoch das Geld zurückzuzahlen mit dem Argument, dass die Ortsvereine keine Teilorganisationen der ÖVP seien, sondern lediglich ihr nahestehende Organisationen. Diese Argumentation ist jedoch für das Ministerium nicht nachvollziehbar.

Daher werden 119 Orts- und Bezirksvereine mit der Zahlungsfrist 17. Jänner erneut zur Rückzahlung aufgefordert. Nur ein Verein hat die Förderungen zwischenzeitlich vollständig zurückgezahlt. Für den Fall, dass die betroffenen Vereine die Rückzahlung verweigern, werden seitens des Ministeriums Vorbereitungen für eine gerichtliche Klärung auf Basis von Musterklagen getroffen, in denen die Republik von der Finanzprokuratur vertreten würde.

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