BUWOG-Anklage: Anwälten fehlt die "Smoking Gun"

Karl-Heinz Grasser mit Anwalt Manfred Ainedter
BUWOG-Serie Teil 3: Warum die Verteidiger weiter mit Freisprüchen rechnen.

Zugegeben, auf den ersten Blick wirkt das alles ziemlich beeindruckend: Eine Anklageschrift, die 825 A4-Seiten zählt, und die auf sieben Jahre dauernden Ermittlungen, auf jeder Menge Hausdurchsuchungen, Konto-Öffnungen und Einvernahmen fußt.

Warum, so könnte der geneigte Justiz-Laie fragen, sollte man sich als Staatsanwalt all die Arbeit antun, wenn am Ende ja doch nur ein Freispruch herauskommt?

Weil man ab einem gewissen Zeitpunkt nicht mehr anders kann; schon gar nicht, wenn die Ermittlungen zehn Millionen Euro verschlungen haben. So lautet eine Antwort, die die Rechtsanwälte von Ex-Minister Karl-Heinz Grasser und den anderen 15 BUWOG-Angeklagten geben.

Der KURIER hat die Anklageschrift zur BUWOG-Causa von einem der Anwälte ohne Auflagen zugespielt bekommen und sich entschieden, die wichtigsten Inhalte in einer Serie aufzuarbeiten. Dazu gehört freilich auch, die Verteidiger der Betroffenen zu Wort kommen zu lassen. Denn auch sie haben Argumente und Erklärungen dafür, warum selbst eine Hunderte Seiten zählende Anklageschrift am Ende zu wenig sein könnte, um einen Schuldspruch zu rechtfertigen.

Das erste – und wohl schwerste – Argument, das die Rechtsanwälte ins Treffen führen, ist, dass sie die Anklageschrift inhaltlich für "zu dünn" befinden.

Die Staatsanwaltschaft stützt sich im Wesentlichen auf Indizien: "Weil es mangelnde objektivierte Beweisergebnisse gibt, hat die Staatsanwaltschaft das durch einen einheitlichen Tatplan ersetzt. Hier will sie ein gewisses Verhaltensmuster als Beweis gegen die Angeklagten heranziehen, um so eine erhöhte Verdachtslage zu konstruieren", erklärt Meischberger-Anwalt Eduard Salzborn.

Für Salzborn fehlt bis heute die "Smoking Gun" in den angeklagten Causen. Und Manfred Ainedter, der Rechtsanwalt von Ex-Minister Karl-Heinz Grasser, urteilt: "Die Justiz hätte auch schon vor sechs Jahren anklagen können. In der Anklage steht nichts Neues drinnen."

BUWOG-Anklage: Anwälten fehlt die "Smoking Gun"
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Knappe Fristen

Hinzu kommt, dass die von der Justiz vorgesehenen Fristen jedenfalls knapp bemessen sind: Gerade einmal zwei Wochen sind den Strafverteidigern gegeben, um die Klageschrift durchzuarbeiten und allfällige Einspruchsgründe auszumachen.

Grasser-Anwalt Ainedter hat bereits angekündigt, er werde die Anklage jedenfalls bekämpfen. Zusätzlich will er einen Antrag stellen, in dem das Gericht aufgefordert wird, die Bestimmung, wonach eine Einspruchsfrist nicht verlängert werden darf, dem Verfassungsgerichtshof vorzulegen.

14 Tage, so Ainedters Schluss, seien angesichts der Fülle an Vorwürfen einfach zu kurz bemessen.

Auch Meischbergers Anwalt schlägt argumentativ in die gleiche Kerbe. "Die Strafverteidiger haben nicht wie die großen Wirtschaftskanzleien Heerscharen an Anwälten zur Verfügung, um die Anklage durchzuackern. Die meisten von uns sind eine One-Man-Show", kritisiert Eduard Salzborn. In einem Punkt hat der Anwalt zweifelsohne Recht. Stellt man die zwei Wochen Einspruchsfrist der Dauer der Ermittlungen gegenüber, dann ergibt sich hier ein deutliches Missverhältnis: Satte sieben Jahre ist es mittlerweile her, dass die Justiz in der Causa zu ermitteln begann. Und diese ausnehmend lange Verfahrensdauer wird, so weit ist vorab klar, im Falle eines Schuldspruches jedenfalls berücksichtigt. Der Hintergrund: Laut Höchstgerichten ist es nicht zumutbar, dass bis dato unbescholtene Bürger über Jahre hinweg im Unklaren gelassen werden, ob gegen sie nun ein Prozess stattfindet – oder nicht. Was aber auch klar ist: Durch den Einspruch könnte sich der Start des Prozesses weiter verzögern, Experten sprechen von bis zu einem Jahr. Das macht dann insgesamt acht Jahre.

Lesen Sie morgen: Mit welchen Methoden die Justiz Grasser & Co verfolgt hat.

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