Bundesvergabegesetz: FWF erhielt 1,2 Millionen Euro aus Bußgeldern

Bundesvergabegesetz: FWF erhielt 1,2 Millionen Euro aus Bußgeldern
Wissenschaftsfonds profitiert seit 2013 von Strafzahlungen. Rechtswidrige Vergabe der Schul-PCR-Test und damit verhängte Strafe von 500.000 Euro geht in Nachwuchsförderung.

Die jüngste Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zur rechtswidrigen Vergabe der Schul-PCR-Test bringt dem Wissenschaftsfonds FWF ein schönes Zubrot ein. Die Strafzahlung in Höhe von 500.000 Euro kommt laut Bundesvergabegesetz dem FWF zugute. Der vor allem Grundlagenforschung fördernde Fonds hatte bisher aus diesem Titel 745.000 Euro erhalten, mit den aktuellen 500.000 Euro sind es insgesamt nun 1,2 Millionen Euro, wie der FWF auf APA-Anfrage mitteilte.

Das Bundesvergabegesetz (BVergG) regelt die Auftragsvergabe für alle öffentlichen Auftraggeber. Stellt das Bundesverwaltungsgericht eine Rechtswidrigkeit bei der Vergabe fest und verhängt eine Geldbuße (maximal 20 Prozent der Auftragssumme), fließt diese Strafzahlung dem FWF zu. Das ist seit einer Novelle des BVergG im Jahr 2013 so geregelt, zuvor profitierte der - primär aus Geldern des Marshallplans gespeiste - ERP-Fonds von den Bußgeldern.

Im aktuellen Verfahren ging es um den Direktabruf einer Leistung aus einer Rahmenvereinbarung der Bundesbeschaffung GmbH (BBG) für Corona-Tests an 2.900 Schulstandorten in Wien, Niederösterreich und Oberösterreich - den das in NÖ ansässige Unternehmen Artichoce Computing ("Covid Fighters") für sich lukrieren konnte. Der im Verfahren unterlegene Anbieter Lifebrain, der in Wien die PCR-Tests im Rahmen der Initiative "Alles Gurgelt" abwickelt, hatte gegen die Auftragserteilung Einspruch erhoben, und war erfolgreich damit.

Die Republik wurde zu einer Strafzahlung von 500.000 Euro verdonnert. Der FWF will diese Summe nun "im Bereich der Nachwuchsförderung" einsetzen.

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