Noch offen, wen die FPÖ zur Anfechtung schickt

"Das Recht geht vom Volk aus und nicht, wie manche glauben, vom Gold aus." - kleine Demokratiekunde vom Kanzler (SPÖ) für Milliardär Stronach (Team Stronach).
Van der Bellen schickt Zustellbevollmächtigen Luschnik und Anwältin Windhager.

Wenige Tage vor der öffentlichen Verhandlung ihrer Anfechtung der Bundespräsidentenwahl hat die FPÖ noch nicht entschieden, wen sie kommende Woche zur öffentlichen Verhandlung am Verfassungsgerichtshof (VfGH) entsenden wird. Damit bleibt offen, ob Parteichef Heinz Christian Strache als Zustellbevollmächtigter dort persönlich auftreten wird. Eine Vernehmung als Zeuge ist ohnehin nicht vorgesehen.

Die geplanten Zeugen beschränken sich nämlich auf 50 Mitglieder von - vom VfGH ausgewählten - Bezirkswahlbehörden aus verschiedenen Bundesländern. Die Vertreter der beiden Präsidentschaftskandidaten Norbert Hofer (FPÖ) und Alexander Van der Bellen (Grüne) wurden im Sinne der Transparenz eingeladen, der Verhandlung beizuwohnen, hieß es im Gerichtshof. Sie können ihren Zustellungsbevollmächtigten oder einen sonstigen Vertreter, etwa einen Anwalt schicken - müssen aber nicht.

Strache oder Böhmdorfer?

Während die Freiheitlichen noch nicht sagen konnten, ob sie Strache oder etwa ihren Anwalt Dieter Böhmdorfer entsenden werden, hat man sich in Van der Bellens Team bereits festgelegt. Es wird durch den Zustellungsbevollmächtigten Robert Luschnik (er ist Direktor des Grünen Parlamentsklubs) vertreten sein. Als Rechtsvertreterin ist zudem die Anwältin Maria Windhager mit dabei.

Verhandelt wird am Montag, 20. Juni, und Dienstag, 21. Juni, von 8.30 bis 19.00 Uhr, am Mittwoch voraussichtlich bis Mittag. Die Verhandlungen stehen Medienvertretern offen, Ton und Filmaufnahmen sind - mit Ausnahme eines Kameraschwenks zu Beginn - aber nicht erlaubt. Zugelassen ist das Livetickern, solange die Verhandlung dadurch nicht gestört wird.

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