Heer: Beschaffungs-Prüfkommission legt Bericht für 2024 vor

Rossauer Kaserne: Sitz des Verteidigungsministeriums
Die Beschaffungs-Prüfkommission (BPK) des Bundesheeres hat ihren Bericht für 2024 vorgelegt. Geprüft wurden etwa die Beschaffung der Nachfolge für die C-130 "Herkules" oder von Kampfstiefeln ebenso wie die geplante Anschaffung einer Fliegerabwehr mittlerer Reichweite. Hauptkritikpunkte sind die verspätete vergaberechtliche Prüfung und der Vorwurf der politischen Präjudizierung. Beim Ministerium kann man diese Kritikpunkte nicht nachvollziehen.
Die Prüfkommission bemängelt etwa, dass bei der Nachfolge für die C-130, also beim Kauf der Embraer-Transportflugzeuge C-390, die vergaberechtliche Prüfung hinter den politischen und strategischen Entscheidungen zurückgeblieben sei, was potenziell zu rechtlichen und prozessualen Problemen führen könne. Ähnlich auch der Kritikpunkt im Zusammenhang mit der Beschaffung der Fliegerabwehr mittlerer Reichweite. Hier seien politische Entscheidungen getroffen worden, die einen Vergabewettbewerb de facto verunmöglicht hätten.
Die Beschaffungs-Prüfkommission empfiehlt daher eine frühzeitige Einbindung der Abteilung Vergabe und Einkaufsrecht. Diese sollte nicht "am Ende des Planungsprozesses stehen, sondern vor den jeweiligen politischen, militärstrategischen, planerischen, technischen Entscheidungen", heißt es in dem Bericht. Zudem sollten während des Prozesses "fortlaufend vergaberechtliche Implikationen mitgedacht" werden.
Ministerium kann Kritik nicht nachvollziehen
Im Verteidigungsministerium kann man in den mit den Beschaffungen befassten Stellen die Kritik nicht nachvollziehen. Denn bei allen Beschaffungsvorhaben werde zuerst den geforderten Fähigkeiten gemäß eine technische Leistungsbeschreibung erstellt, ehe es zum Vergabeverfahren kommt. Dies erfolge in jeder Phase ergebnisoffen. Zur tatsächlichen Typenentscheidung komme es erst, nachdem die Vergabeabteilung die Unterschrift unter den Vertrag gesetzt habe. Bis dahin könne es jederzeit zu einer Änderung kommen.
Die abschließende vergaberechtliche Prüfung und endgültige Entscheidung erfolge immer erst nach Vorliegen aller Informationen. Es gebe keine grundlegende Entscheidung vor der Phase der Vergabe. Zudem gelte während dieses Prozesses ein "66-Augen-Prinzip", womit gemeint ist, dass jede Beschaffung von zumindest 66 Augen in verschiedenen Abteilungen begutachtet werde, ehe es zu einer Vergabe kommt.
Keine politische "Präjudizierung"
Dass Vergabeentscheidungen durch politische Aussagen oder Handlungen "präjudiziert" würden, weist man im Verteidigungsministerium zurück. Die Beschaffungs-Prüfkommission bemängelte etwa, dass im Zusammenhang mit der Anschaffung einer Fliegerabwehr mittlerer Reichweite ein Memorandum of Understanding unterschrieben wurde, mit dem man der European Sky Shield Initiative (ESSI) beitritt und man sich damit auf das System IRIS-T festgelegt habe. Es gebe "Verbesserungsbedarf im Hinblick auf die Nachvollziehbarkeit der politischen Entscheidung über den Beitritt zur ESSI", heißt es in dem Bericht. Für die Beschaffungs-Prüfkommission blieb offen, "welche Stelle, zu welchem Zeitpunkt, aus welchen Gründen, welche Entscheidung getroffen hat".
Bei den für die Beschaffung Verantwortlichen kann man das nicht nachvollziehen. Denn durch die Unterzeichnung des Memorandum of Understanding sei es zu keiner Festlegung auf dieses System gekommen. Die Typenwahl, was die Fliegerabwehr mittlerer Reichweite anbelangt, sei nach wie vor frei. Weder sei durch die Ressortleitung eine Festlegung auf IRIS-T erfolgt, noch habe es eine dahingehende Vereinbarung gegeben. Die Fliegerabwehr mittlerer Reichweite könne auch durch andere Systeme im Rahmen von Sky Shield erfüllt werden. Sky Shield sei nicht IRIS-T. In diesem Segment gebe es nicht nur einen Anbieter. Man werde den Markt sondieren und die Informationen so aufbereiten, dass Verteidigungsministerin Klaudia Tanner (ÖVP) im kommenden Jahr entscheiden kann, in welche Richtung es geht.
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