Budgetkorsett erzwingt Mini-Job-Paket

Budgetkorsett erzwingt Mini-Job-Paket
Regierung einig bei Bonus/Malus-Modell, Lohnnebenkosten und Arbeitsrecht-Fragen.

Bei einem Konjunktur- und Jobgipfel haben Regierung und Sozialpartner ein Maßnahmenbündel im Kampf gegen die Rekordarbeitslosigkeit präsentiert. Besonders euphorisch ob der segensreichen Wirkung des Pakets scheint die Regierung aber selbst nicht zu sein. Denn: Budgetären Spielraum gibt es de facto nicht, große Sprünge sind also nicht drin. Vizekanzler Reinhold Mitterlehner gestand bei der Präsentation am Freitag ein: „Das ist kein Alles-ist-morgen-gut-Paket, das ist ein Tendenz-Paket.“ Gemeint sei die Tendenz, mittelfristig positive Impulse für Konjunktur und Beschäftigung zu setzen, ohne das Budget zu strapazieren.

Über die nächsten fünf Jahre sollen mit den Maßnahmen in Summe 51.000 Arbeitsplätze gesichert oder geschaffen werden, die meisten davon – geschätzte 20.000 – in der Bauwirtschaft. Neben großteils bekannten Vorhaben – speziell im Wohnbau und beim Ausbau der Stromnetz-Infrastruktur – enthält das Jobpaket zwei kleinere Überraschungen.

Die Verhandler haben in letzter Minute einen Kompromiss beim ewig umstrittenen Bonus/Malus-System zur Beschäftigung Älterer erzielt und bringen früher als erwartet eine (wenn auch sehr kleine) Entlastung der Betriebe bei den Lohnnebenkosten auf Schiene. Im Detail sieht das Jobpaket so aus:

Bonus/Malus

Betriebe, die viele ältere Mitarbeiter über 55 beschäftigen, sollen belohnt werden. Ab 2018 winkt ihnen eine zusätzliche Entlastung bei den Lohnnebenkosten um 0,1 Prozentpunkte. Als Richtschnur dient der jeweilige Branchendurchschnitt. Wer weniger Ältere als im Durchschnitt der Branche beschäftigt, soll zahlen müssen (Malus). Und zwar bei jeder Kündigung eines Mitarbeiters – unabhängig vom Alter – 236 Euro. Auch diese Maßnahme gilt ab 2018 und dient vor allem der Bewusstseinsbildung. Denn die Strafe von 236 Euro ist zu gering, um Kündigungen tatsächlich zu verhindern.

Lohnkosten

Die zweite Neuigkeit ist, dass es früher als erwartet eine Senkung der Lohnnebenkosten für alle Betriebe geben wird. Und zwar 0,1 Prozent weniger Dienstgeberbeitrag zum Insolvenzentgeltfonds schon ab 2016. Dazu kommen weitere Reduktionsschritte im Familienlastenausgleichsfonds in den Jahren 2017 und 2018. In Summe bringt das eine Entlastung von 920 Millionen Euro.
Bisher hatte Finanzminister Schelling eine Entlastung bei diesen Arbeitszusatzkosten von 1,3 Milliarden in Aussicht gestellt. Nun kommt in Summe deutlich weniger, aber ein Teil früher. Im Jahr 2016 macht die Entlastung der Betriebe jedoch nur 91 Millionen Euro aus – ein Tropfen auf dem heißen Stein.

Arbeitsmarkt/-recht

Etwas mehr Transparenz und Flexibilität bringt außerdem ein Arbeitsrechtspaket, um das lange gerungen wurde. Die Inhalte reichen von einer neuen 12-Stunden-Höchstarbeitszeit bei Dienstreisen und Montagen bis hin zu All-in-Verträgen, bei denen künftig der Grundlohn angeführt werden muss, um zusätzliche Pauschalabgeltungen sichtbar zu machen. Oder: Betriebe dürfen künftig nur noch vier Jahre (statt fünf) Ausbildungskosten von Ex-Mitarbeitern zurück fordern, auch Konkurrenzklauseln werden etwas eingeschränkt. Die Entgeltgrenze, ab der solche Klauseln zulässig sind, steigt von 2754 auf 3240 Euro.

Das AMS darf mit dem Paket 300 Millionen (350 Mio. ab 2017) an Budgetmitteln umschichten, um besonders benachteiligte Gruppen (50plus, Langzeit- beschäftigungslose und Asylberechtigte) speziell zu fördern. Etwa mit längerfristigen Lohnsubventionen. Andere Integrationsfragen, wie beispielsweise das heikle Thema des Arbeitsmarktzuganges für Asylwerber, hat die Regierung dieses Mal ausgeklammert.

Bundeskanzler Werner Faymann stellte jedoch einen eigenen Integrationsgipfel der Regierung für Dezember oder Jänner in Aussicht.

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