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Budgetbegleitgesetz lässt auf sich warten

Junktimierung mit Bundesstaatsanwalt dürfte eines der Probleme sein. Auch Spritpreisbremse wird mitdiskutiert.
Markus Marterbauer auf der Regierungsbank mit Tanner, Babler, Stocker

Seit mittlerweile über einer Woche wird auf das Budgetbegleitgesetz gewartet, mit dem ein guter Teil der Budget-Einsparungen auf den Weg gebracht werden soll. Doch bis zum frühen Freitagnachmittag ist von der Regierung der entsprechende Begutachtungsentwurf nicht eingebracht worden. Dies hat wohl zur Folge, dass auch die Begutachtung ausnehmend kurz wird.

Woran es bisher scheitert, obwohl ohnehin alle Budgetstücke mittlerweile verteilt sind, will niemand laut sagen. Dem Vernehmen nach dürfte eines der größten Probleme sein, dass die Neos das Budgetbegleitgesetz mit der von ihnen forcierten neuen Weisungsspitze in der Justiz junktimieren wollen, was vor allem der ÖVP mäßig gefällt. Auch die mögliche Verlängerung der Spritpreisbremse wird plötzlich wieder in dem Zusammenhang debattiert.

Auch Diskussionen über Verteidigung

Ventiliert wurde während der vergangenen Tage weiters, dass es mit der SPÖ noch Diskussionen wegen des Verteidigungsbudgets gibt. Hier gilt es eine für alle Seiten tragbare Lösung bei der Eurofighter-Nachfolge zu schaffen. Auch bei der einen oder anderen zusätzlichen Maßnahme war noch nicht fix, ob sie es ins Budgetbegleitgesetz hinein schafft.

Dabei ist schon einiges bekannt. Dazu zählen steuerliche Maßnahmen wie die progressive Erhöhung der Körperschaftssteuer (KöSt) für Unternehmen mit einem Gewinn von über einer Million Euro ab 2028, die Verlängerung der Stabilitätsabgabe für Banken, Einschränkungen beim Gewinnfreibetrag, Einsparungen beim Familienbonus, eine Erhöhung der Immobilienertragsteuer, die Streichung der Homeoffice- und der Arbeitsplatz-Pauschale, eine Erhöhung der Alkoholsteuer, die Streichung von Steuerbegünstigungen für die Privatnutzung von E-Firmenautos und ein neuerliches Steuerbetrugspaket. Dazu kommt noch die Verpflichtung für ukrainische Vertriebene, Normverbrauchsabgabe und Versicherungssteuer zu leisten.

Außerdem enthalten dürfte das Budgetbegleitgesetz unter anderem etwa die neuerliche Nicht-Valorisierung der Familienleistungen, Kürzungen bei AMS-Wiedereingliederungshilfen für Langzeitarbeitslose und bei Kuren, die Anhebung der Höchstbeitragsgrundlage für die Sozialversicherung und die Anrechnung des Partnereinkommens bei der Notstandshilfe. Bereits eingeleitet werden könnte auf der anderen Seite die Senkung der Lohnnebenkosten.

Weniger Bezirksgerichte möglich

Weitere Maßnahmen sind noch in Schwebe, unter anderem ist die Rede von Zusammenlegungen bei Bezirksgerichten. Auch höhere Strafen etwa im Verkehrsbereich sind dem Vernehmen nach in Planung. Gewalttäter sollen verstärkt zur Tragung von Gerichtskosten herangezogen werden.

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