Hofburg-Wahl 2016: FPÖ blitzt mit Klage um Schadenersatz ab

Partei verlangte 3,4 Millionen Euro vom Staat für Wiederholung der Stichwahl. Für FP-Anwalt "unrichtige Rechtsauffassung".

Das Wiener Landesgericht für Zivilrechtssachen hat sich am Freitag mit der Klage der FPÖ gegen die Republik wegen der vergangenen Bundespräsidentenwahl beschäftigt. Richterin Margit Schaller legte ihre Rechtsansicht dar. Sie sieht keinen Anspruch auf Schadenersatz. Das Verfahren wurde am Freitag geschlossen, das Urteil ergeht schriftlich.

Die FPÖ hatte die Republik auf 3,4 Millionen Euro geklagt. Sie wollten jene Kosten, die ihnen durch die Wiederholung der Stichwahl entstanden sind, zurückhaben. Dazu kam es, weil die Freiheitlichen diese angefochten hatten.

"Reine Rechtsfrage"

Richterin Schaller schränkte das Verfahren auf den Grund des Anspruchs ein. Zunächst soll also entschieden werden, ob überhaupt ein Anspruch auf Schadenersatz besteht. Diese Frage sei nicht in einem Beweisverfahren zu klären, sondern es handle sich um eine reine Rechtsfrage, so die Richterin.

Schaller legte ihre Rechtsansicht am Freitagvormittag dar: Die Wahlvorschriften zielten darauf ab, den freien Wählerwillen zu schützen, sagte sie. "Davon ist meiner Ansicht nach aber das Vermögen des Wahlwerbers selbst - und noch weniger das Vermögen der klagenden Partei - nicht umfasst." Der Schutzbereich dieser Norm reiche nicht so weit, dass dadurch bloße Vermögensschäden umfasst wären, meinte Schaller.

Laut FPÖ keine Niederlage

FP-Anwalt Dieter Böhmdorfer hat Richterin Margit Schaller in der nur rund eine Stunde dauernden Verhandlung eine "unrichtige Rechtsauffassung" vorgeworfen. "Es wäre grotesk, anzunehmen, dass diese Kosten nicht ersetzt werden, wenn diese Kosten durch mehrere Verschiebungen frustriert werden und zur Aushöhlung des Vermögens eines Kandidaten oder einer ihn unterstützenden Gruppe führen", fand er.

Als Niederlage wollte Böhmdorfer die Verhandlung im Anschluss nicht bezeichnen: "Das ist der Beginn eines wahrscheinlich sehr erfolgreichen Prozesses für uns", meinte er.

Der freiheitliche Abgeordnete Markus Tschank bezeichnete die Rechtsansicht der Richterin als "demokratiepolitisch sehr bedenklich". "Würde das Gericht tatsächlich zum Ergebnis gelangen, dass die entstandenen Mehrkosten der FPÖ und natürlich auch der anderen Parteien nicht ersatzfähig sind, weil nach Ansicht des Gerichts bloße Vermögensschäden im konkreten Fall nicht vom Schutzzweck der laut VFGH verletzten Normen umfasst sind, dann wäre dies demokratiepolitisch brandgefährlich", sagte Tschank.

"Noch keine Rechtssprechung"

Die Richterin verwies darauf, dass es zur Frage, ob der Schutzzweck der Wahlvorschriften solch einen Vermögensschaden umfasst, noch keine Rechtsprechung gebe. Diese Frage gelte es zu klären, möglicherweise durch alle Instanzen. "Da diese Frage eine reine Rechtsfrage ist, kann man das ohne aufwendiges Rechtsverfahren vorerst einmal klären", sagte sie. Ihrer Ansicht nach besteht kein Anspruch auf Schadenersatz.

Martin Windisch von der Finanzprokuratur, der die Republik Österreich vertrat, war ebenfalls der Überzeugung, dass der Schutzzweck der Wahlvorschriften darin liege, die freie Willensäußerung des Wählers zu schützen. Es gehe nicht darum gehe, "finanzielle Interessen von Unterstützern der Wahlteilnehmern zu schützen".

"Schamlos"

Kritik an der Klage der FPÖ übte NEOS-Generalsekretär Nick Donig. Dieser Vorgang sei zwar vielleicht rechtlich gedeckt, jedoch nicht redlich, befand Donig in einer Aussendung am Freitag. "Erst schamlos, die Wahlkampfkostenbeschränkung bei der Nationalratswahl um 3,7 Millionen Euro zu überschreiten, um dann zu versuchen, sich fast die gleiche Summe von der Republik zu holen, ist ein allzu leicht durchschaubares Vorgehen, um die Parteifinanzen zu sanieren", meinte er.

Die FPÖ hat insgesamt acht Millionen Euro in den gescheiterten Wahlkampf ihres Präsidentschaftskandidaten Norbert Hofer investiert. 3,4 Millionen Euro davon fordern die Bundespartei und die neun Landesparteien von der Republik zurück. Die Summe setzt sich jeweils etwa zur Hälfte aus Wahlkampfkosten für die aufgehobene Stichwahl im Mai und für die verschobene Wiederholung zusammen. Wahlsieger Alexander Van der Bellen hat auf eine Schadenersatzklage gegen die Republik verzichtet.
 

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