FPÖ will 3,4 Millionen Euro Schadenersatz vom Staat
Die FPÖ kann offenbar nicht mit der Bundespräsidentenwahl 2016, in der ihr Kandidat Norbert Hofer unterlag, abschließen. Sie klagt die Republik auf 3,4 Millionen Euro Schadenersatz. Das berichtet die "Kronen Zeitung". Sie wollen jene Kosten, die ihnen durch die Wiederholung der Stichwahl entstanden sind, zurückhaben. Zu dieser kam es, weil die Blauen die Stichwahl erfolgreich angefochten haben.
Der Wahlkampf zur Bundespräsidentenwahl dauerte fast ein Jahr. Der erste Wahlgang erfolgte im April, im Mai kam es dann zur Stichwahl zwischen Norbert Hofer und Alexander Van der Bellen, die der frühere Grünen-Chef ganz knapp gewann. Die FPÖ brachte die Stichwahl damals wegen Unregelmäßigkeiten seitens der Wahlbehörden vor den Verfassungsgerichtshof, was die Wiederholung der Stichwahl im Dezember zur Folge hatte.
Klage auf Schadenersatz
Jetzt klagen ausgerechnet die Freiheitlichen die Republik auf Schadenersatz. Sie wollen jene Kosten ersetzt bekommen, die ihnen durch die Wiederholung der Stichwahl entstanden sind. "Es gibt eine Amtshaftungsklage, weil die Organe der Republik aus unserer Sicht versagt haben", bestätigt FPÖ-Generalsekretär Christian Hafenecker die Klage gegenüber der "Krone". Hafenecker sieht die Republik in der Verantwortung, weil Unregelmäßigkeiten seitens der Behörden die Wiederholung der Stichwahl erst notwendig gemacht haben.
"Die Republik zu klagen ist nie eine angenehme Sache, das ist uns vollkommen bewusst", räumt der FPÖ-General ein. Nichtsdestotrotz sei diese notwendig, "damit wir die zusätzlichen Kosten, die durch den zusätzlichen Wahlgang entstanden sind, refundiert bekommen", sagt Hafenecker. Er argumentiert die Klage damit, dass sich die FPÖ sonst dem Vorwurf der Untreue aussetzten könnte, da es sich bei den Wahlkampfmittel um öffentliches Geld handle. Man sei als Partei in der Finanzgebarung rechtlichen Regeln unterworfen, so Hafenecker. Um sich selbst zu entlasten, habe der Parteivorstand den Beschluss gefasst, zu klagen.
SPÖ sieht blaue "Schamlosigkeit"
"Es ist eine Schamlosigkeit, in Zeiten von Kürzungen der Mindestsicherung und anderem Sozialabbau, juristische Schritte zu setzen, um die Parteikassen aufzufetten", sagte Bundesgeschäftsführer Thomas Drozda.
"Die FPÖ lässt jedweden Anstand vermissen." Interessant sei zudem, wer in dieser Causa wen klage. "Klagt der ehemalige FPÖ-Generalsekretär Herbert Kickl den nunmehrigen Innenminister Kickl oder der unterlegene Kandidat und jetzige Verkehrsminister Norbert Hofer den Innenminister? Oder klagen Kickls Nachfolger den früheren Innenminister und nunmehrigen Nationalratspräsidenten Wolfgang Sobotka (ÖVP)", fragte Drozda.
Fakt sei jedenfalls, "dass jede Klage und jedes Urteil von Steuergeldern bezahlt wird. Sicherer Profiteur ist der Parteianwalt Dieter Böhmdorfer, der für seine juristischen Dienste mit dem Geld der Steuerzahler bezahlt wird", so Drozda.
VdB-Verein gegen Klage
Der Verein "Gemeinsam für Van der Bellen", der die Präsidentschaftskandidatur von Alexander Van der Bellen organisiert hat, lehnt eine Klage gegen die Republik wegen der Unregelmäßigkeiten beim Urnengang 2016 ab. Man wolle keinen jahrelangen Rechtsstreit auf Kosten der Steuerzahler. Zudem könnten bei einer solchen Klage einfache Wahlbeisitzer zum Handkuss kommen.
Klage für NEOS politisch und moralisch nicht tragbar
Ohne jegliches Verständnis reagiert NEOS-Generalsekretär Nick Donig auf die Schadenersatzforderung der FPÖ. Dieser Vorgang sei zwar vielleicht rechtlich gedeckt, jedoch nicht redlich, so Donig in einer Aussendung. "Nicht alles, was rechtlich zu argumentieren ist, ist politisch und moralisch tragbar."
"Die FPÖ sieht die Republik offenbar als Goldesel. Erst schamlos die Wahlkampfkostenbeschränkung bei der Nationalratswahl um 3,7 Millionen Euro zu überschreiten, um dann zu versuchen, sich fast die gleiche Summe von der Republik zu holen, ist ein allzu leicht durchschaubares Vorgehen, um die Parteifinanzen zu sanieren."
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