Blindenverbände in Wien und Berlin fordern lautere Fahrgeräusche von E-Autos

Midsection of young blind man with white cane walking across the street in city.
Batterieelektrische Fahrzeuge müssen bis 20 km/h ein künstliches Fahrgeräusch erzeugen

Ein gewichtiges Pro-Argument der Elektromobilität ist der leise Motor. Innenstädte könnten wieder erblühen, das öffentliche Leben auch an viel befahrenen Straßen wieder attraktiv werden, etwa am Wiener Gürtel, wenn der Großteil der Fahrzeuge elektrisch und leise ist.

Doch genau das ist auch ein neues Problem: Wir haben uns an laute Autos mit mehr oder minder röhrenden Verbrennermotoren insofern gewöhnt, als dass beim Überqueren der Straße nicht nur die Augen, sondern auch die Ohren zurate gezogen werden. Mit Elektroautos würde dieser Aspekt zu einem Gutteil wegfallen – und damit die Sicherheit gefährden, wenn man sich nicht sicher sein kann, ob man ein tonnenschweres Auto überhört. Um die Menschen an die stilleren E-Autos zu gewöhnen, gibt es seit 2021 die Pflicht für

E-Autos für das Warnsystem AVAS (Acoustic Vehicle Alerting System). Dabei handelt es sich um einen eigenen Geräusch-Generator in den Fahrzeugen, der Fahrgeräusche erzeugt, die einem Verbrennungsmotor ähneln. Es wird aber nur bei geringen Geschwindigkeiten abgestrahlt, um Verkehrsteilnehmer über das rollende Fahrzeug zu informieren. Ab einer Geschwindigkeit zwischen 20 km/h und 30 km/h (sowie beim Rückwärtsfahren) sind die Wind- und Rollgeräusche der Reifen des Fahrzeuges laut genug, um ausreichend zu warnen – so war jedenfalls die Idee.

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