Biomasse-Grundsatzgesetz ist in Begutachtung

Biomasse-Grundsatzgesetz ist in Begutachtung
Köstinger kritisierte neuerlich SPÖ-"Blockade" der Ökostrom-Novelle im Bundesrat.

Der Entwurf für ein neues Biomasse-Grundsatzgesetz ist Dienstagabend in Begutachtung gegangen, das teilte Agrarministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) am Mittwoch vor dem Ministerrat mit. Sie zeigte sich davon überzeugt, dass dieser auch in den roten Bundesländern angenommen wird - vor allem die Bundeshauptstadt profitiere davon, meinte Köstinger.

Die Ministerin kritisierte neuerlich die SPÖ für die "Blockade" der Ökostrom-Novelle im Bundesrat. Mit dem Grundsatzgesetz sei nun "in Rekordzeit" eine neue Lösung gefunden worden. Für die 47 betroffenen Biomasse-Anlagen sei damit eine "Notmaßnahme" getroffen worden, stellte die Ministerin fest.

Das neue Gesetz soll als Übergangslösung die weitere Förderung unrentabler Biomasse-Kraftwerke ermöglichen, bis das neue "Erneuerbaren Ausbau Gesetz" (EAG) in Kraft tritt. Für die Höhe der Tarife und die Einhebung der Abgabe von den Stromkunden sind künftig die Bundesländer verantwortlich, geht aus dem Entwurf hervor.

Nachdem die Fortsetzung der Biomasse-Förderung am Widerstand der SPÖ und der notwendigen Zwei-Drittel-Mehrheit im Bundesrat gescheitert war, hatte sich Umweltministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) zu einer einfachgesetzlichen Regelung entschlossen, um die Ökostrom-Förderung für die von einer Schließung bedrohten 47 Biomasse-Anlagen zu verlängern.

Bundesländer legen geförderte Tarife fest

Das bringt zwei wesentliche Änderungen mit sich: Künftig sind die Bundesländer für die Festlegung der geförderten Einspeisetarife zuständig und müssen Zuschläge zum Netznutzungsentgelt auch über die Stromversorger selbst einheben lassen. Diese Verlagerung der Verantwortung vom Bund zu den Ländern sei notwendig, weil nur so eine einfachgesetzliche Beschlussfassung möglich sei, heißt es dazu aus dem Umweltministerium.

Das Grundsatzgesetz soll mit einfacher Mehrheit im April im Nationalrat und im Mai im Bundesrat beschlossen werden. Darauf aufbauend sollen die Länder in Ausführungsgesetzen Förderungen für drei Jahre beschließen. Die Höhe der geförderten Tarife ist laut Gesetzesentwurf von den jeweiligen Landesregierungen per Verordnung zu bestimmen, wobei sich die Landesregierungen auf Sachverständigengutachten stützen sollen.

Betroffen sind von der Regelung Ökostromanlagen für feste Biomasse, deren Förderdauer und Einspeisetarife in den Jahren 2017, 2018 und 2019 auslaufen bzw. bereits ausgelaufen sind.

Weiterer Posten auf Stromrechnung

Die Zuschläge sollen von allen Netzbetreibern im Konzessionsgebiet des jeweiligen Bundeslandes eingehoben und monatlich an die Ökostromabwicklungsstelle abgeführt werden. Grundsätzlich könnten die Länder die Förderung auch aus ihren eigenen Budgets finanzieren, es sei aber nicht das Ziel, dass jedes Bundesland seine eigene Lösung findet. Man gehe auch davon aus, dass die Förderung wie bisher von den Stromkunden finanziert werde, immerhin gehe es um 150 Mio. Euro für einen Zeitraum von drei Jahren.

Für die Stromkunden soll sich laut Umweltministerium gegenüber bisher nur ändern, dass sie auf ihren Stromrechnungen einen weiteren Posten sehen werden, der den Biomasse-Anteil der Ökostromförderung extra ausweist. Zu einer Mehrbelastung für die Stromverbraucher werde es nicht kommen - allerdings auch zu keiner Entlastung, die es durch das Auslaufen der Förderungen gegeben hätte.

Der Biomasse-Verband begrüßt die Übergangsregelung durch das Umweltministerium, weil die Bundesländer nun ab Mai mittels Ausführungsgesetzen die eigenen Biomasse-Werke vor der Schließung retten könnten.

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