- Nachhaltige Strombeschaffung:
Ministerien sollen zu 100 Prozent Strom verwenden, der aus Erneuerbaren Energieträgern stammt. Das bedeutet: Ab 2022 sollen die Ministerien und die nachgeordneten Dienststellen zu 100 Prozent grünen Strom beziehen.
Für andere öffentliche Auftraggeber soll ab 2022 ein 25 Prozent-Anteil gelten, der bis 2030 auf 100 Prozent ansteigt. Neue Stromliefer-Verträge dürfen grundsätzlich nur mit erneuerbarer Energie bestritten werden.
- Nachhaltige Lebensmittel:
Großküchen in Verwaltung, Pflege oder Bildungseinrichtungen sowie Caterings müssen künftig auf Tierwohl, Qualität, Regionalität und Abfallvermeidung achten.
Bis 2023 muss ein Viertel der Lebensmittel „Bio“ sein; Besteck, Geschirr, Tischdecken, etc. sollen wiederverwendbar sein, sprich: PVC ist tabu.
- E-Mobilität im öffentlichen Dienst
Die öffentliche Hand soll „vornehmlich reine Elektrofahrzeuge beschaffen“, heißt es im Aktionsplan. Nur wo dies absolut unmöglich ist, sollen Ausnahmen erlaubt und Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren gekauft werden. Konkret heißt es im Plan: „Wird kein Elektrofahrzeug angeschafft, zum beispiel weil die täglich zurückgelegte Strecke mehr als 160 Kilometer beträgt oder keine Lademöglichkeit vorhanden ist, sind CO2-Grenzwerte je Fahrzeugklasse und Jahr festgelegt.“
Auch Busse der öffentlichen Hand müssen ab dem Jahr 2026 zu 65 Prozent sauber sein, wenn sie neu gekauft werden. Das bedeutet: Es müssen Busse sein, die mit Elektro, Wasserstoff, CNG, LNG oder Biokraftstoff betrieben werden.
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