Beleidigt? Bedroht? Gestalkt? Wie man sich gegen Postings wehren kann
Wie man sich künftig gegen Beleidigungen im Netz wehren kann, darüber sprach der KURIER mit Ministerin Karoline Edtstadler.
Schritt 1: Man fühlt sich durch ein Posting auf Facebook, Instagram, Twitter beleidigt, bedroht, gestalkt oder Ähnliches.
Schritt 2: Man wendet sich an die Plattform, auf der das Posting platziert wurde. „Die Plattform muss ständig und leicht erreichbar sein“, sagt die für das Gesetz verantwortliche Ministerin Karoline Edtstadler.
„Die Plattformen müssen einen Button, eine Mailadresse oder Ähnliches angeben, wo man sich leicht hinwenden kann.“ Es dürfe kein kompliziertes Formular sein, kein Callcenter mit Endlosschleife, sondern gute Erreichbarkeit müsse gewährleistet sein. Dort beantragt man das Löschen des Postings. Jeder, der eine Beleidigung auf einer Plattform feststellt, kann das melden, zum Beispiel auch der Arbeitgeber im Namen von Angestellten.
Schritt 3: Die Plattform muss Mitarbeiter beschäftigen, die die Forderung nach dem Löschen des Postings einschätzen können. Wenn es für einen Laien erkennbar ist, dass es sich um eine Beleidigung handelt, muss das Posting binnen 24 Stunden gelöscht werden. Wenn eine juristische Abklärung nötig ist, hat die Plattform bis zu sieben Tage Zeit zum Löschen.
Nach dem Löschen muss die Plattform den Antragsteller und denjenigen, der die Beleidigung gepostet hat, benachrichtigen.
Schritt 4: Derjenige, der das Posting platzierte, hat nun die Möglichkeit, sich zu beschweren. Er kann sich binnen 14 Tagen an die Plattform wenden, die muss das dann nochmals überprüfen. Allerdings gibt es keinen Anspruch darauf, dass das Posting wieder platziert wird. Auch wer eine Löschung beantragt, kann sich beschweren, wenn dem nicht nachgegangen wird.
"Overblocking verhindern"
Bei Hass im Netz gilt es, zwischen dem Schutz vor rechtswidrigen Inhalten und dem Recht auf freie Meinung abzuwägen. Edtstadler: „Wir wollen verhindern, dass es zu einem Oberblocking kommt, indem die Plattformen aus Sorge vor Strafen überbordend löschen.“
Übergeordnete Instanz
Aufsichtsbehörde bei Fällen von Hass im Netz ist die KommAustria. Sie muss einschreiten, wenn eine Plattform systematisch das vorgeschriebene Meldesystem unterläuft, nicht erreichbar ist, Beschwerden nicht nachkommt. Bei systematischer Missachtung des Gesetzes drohen bis zu zehn Millionen Euro Strafe.
Kein Ersatz für zivil- oder strafrechtlichen Verfolgung
Das Löschen von Hass-Postings ist einer juristischen Verfolgung nur vorgelagert. Die Plattformen sind verpflichtet, die Daten der Poster bis zu zehn Wochen zu speichern, damit man den Urheber des Postings findet und die strafrechtliche Verfolgung möglich ist. Edtstadler: „Schwere Vergehen, etwa das Verbreiten der Auschwitzlüge, bleiben ein Fall für die Justiz.“
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