Bei Omikron-Verdacht: Freitesten bereits am fünften Tag der Quarantäne

Bei Omikron-Verdacht: Freitesten bereits am fünften Tag der Quarantäne
Begründet wird dies damit, dass es derzeit keine Evidenz für eine verlängerte Inkubationszeit der Omikron-Variante im Vergleich zu Delta gibt.

Am Sonntag hat das Gesundheitsministerien neue Regeln für Kontaktpersonen bei Omikron-Verdachtsfällen bekanntgegeben. Wesentlichste Änderung: Ein Freitesten ist nun bereits am fünften Tag der Quarantäne möglich. Ansonsten beträgt die Quarantänedauer zehn Tage. 

Allerdings: Können Schutzmaßnahmen wie Abstandhalten oder Tragen einer FFP2-Maske in einem Haushalt während der Quarantäne nicht eingehalten werden, kann man sich auch nicht Freitesten.

Begründet wird dies damit, dass es derzeit keine Evidenz für eine verlängerte Inkubationszeit der Omikron-Variante im Vergleich zu Delta gibt. Daher sei die Freitestung am Tag 5 ebenso wie bei der Delta-Variante gerechtfertigt.

Erste Studien würden zeigen, dass auch Geimpfte/Genesene von Omikron infiziert werden können. Deswegen sei eine Herabstufung von Geimpften/Genesenen bei Omikron-Verdacht auf Kontaktperson der Kategorie 2 nach wie vor nicht gerechtfertigt.

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