Beamte von Faymann kritisieren Kontoöffnung
Im Zuge der Steuerreform will die Bundesregierung ein einheitliches Kontoregister, in dem alle Bankkonten der Bürger aufgelistet sind, als auch für die Finanzbehörden die Möglichkeit, ohne richterliche Genehmigung Bankkonten zu öffnen – was dem Ende des Bankgeheimnisses in Österreich gleichkommt.
Begutachtung endet
Die parlamentarische Begutachtung des Gesetzes endete am Freitag. Überraschend deutliche Kritik kommt etwa vom Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes, von den Landesregierungen als auch vom Gewerkschaftsbund.
Grundrecht auf Datenschutz
"Eingriffe in das Grundrecht auf Datenschutz dürfen jeweils nur in der gelindesten, zum Ziel führenden Art vorgenommen werden, und nur solche Daten verwendet werden, die für die Erreichung des Zwecks auch tatsächlich erforderlich sind", mahnt der Verfassungsdienst des Kanzleramtes etwa zum Kontoregistergesetz. Eine Schwachstelle des Gesetzes sei aber auch, "ob und wie der Betroffene Auskunft über seine verarbeiteten Daten und die Richtigstellung unrichtiger Daten (etwa fälschlicherweise angeführte Konten) erwirken kann".
Probleme würden sich zudem aus dem Gesetzestext ergeben, weil nicht geregelt ist, wann Auskunft über Bankkonten erteilt werden muss. Der Verfassungsdienst schließt aus dem Gesetzesentwurf, dass "der Zugriff auf die Daten im Kontenregister ohne Kenntnis der Bank und des Kunden erfolgen kann", was klar abgelehnt wird.
Missbrauch ohne Strafe
Entgegen den Ankündigungen fehlen entsprechende Formulierungen was passiert, wenn rechtswidrig Daten aus dem Kontoregister abgefragt werden. Der Verfassungsdienst empfiehlt, auch hier nachzubessern, und entsprechende Strafandrohungen gesetzlich zu verankern. Unverständlich ist für die Experten auch, warum die Banken zehn Jahre lang die erfassten Daten auch bei aufgelösten Konten speichern sollen. Eine kürzere Frist wird angeregt.
Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
Ein generelles Problem mit dem "Grundsatz der Verhältnismäßigkeit" sieht auch das Amt der niederösterreichischen Landesregierung. Das solle aus "gesellschaftspolitischen Gründen" überdacht werden. Denn das angdachte Procedere zur Kontoöffnung " bringt nämlich zum Ausdruck, dass alle Bürger und Unternehmer im Sinneeines Generalverdachtes als potenzielle Abgabenhinterzieher angesehen werden." Ganz ähnlich äußert sich auch der Österreichische Gewerkschaftsbund.
Tippfehler & Co.
Ungewöhnlich ist, dass die Beamten des Kanzleramtes in einem eigenen Kapitel " sprachliche Bemerkungen" haben: Konkret weisen die Experten auf zahlreiche "Tippversehen" hin, aber auch, wann Beistriche gesetzt werden sollen, oder, dass in Gesetzestexten nicht das €-Zeichen, sondern "Euro" ausgeschrieben werden soll...
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