Aus Hypo-Anstalt wird "Gesellschaftslösung"
Mehr als vier Jahre nach der Hypo-Notverstaatlichung Ende 2009 empfiehlt die Hypo-Taskforce unter Nationalbank-Chef Ewald Nowotny eine Bad-Bank zur Abwicklung der Hypo-Altlasten.
Bisher galt eine "Anstaltslösung" als Präferenz der Experten; nun wird auch eine "Gesellschaftslösung" für die Ausgestaltung der Bad-Bank vorgestellt. Entscheiden muss die Politik, die Vorteile der Gesellschaftslösung scheinen jedoch zu überwiegen.
Der Unterschied ist: Bei einer Anstalt (öffentlichen Rechts) kommt das gesamte Volumen der Hypo-Altlasten von bis zu 19 Milliarden Euro zu den Schulden der Republik dazu. Transferiert der Bund die Hypo-Altlasten hingegen in eine normale Gesellschaft, so besteht laut Experten die Hoffnung, dass Eurostat nur einen Teil der faulen Kredite und riskanten Vermögenswerte den Schulden der Republik zurechnet. Ob das durchgeht, ist jedoch fraglich.
Zeitgewinn
Zweiter Vorteil: Die Gesellschaftslösung ist schneller umsetzbar, weil als Vehikel für diese Abbau-"Gesellschaft" die bestehende Hypo International verwendet werden kann. Die Bank wird dazu dereguliert, verliert also ihre Lizenz; und unterliegt nicht mehr dem Bankwesengesetz. Und die werthaltigen Hypo-Töchter am Balkan kommen zum Bund. Solch eine Variante war im Jahr 2011 schon einmal vorgeschlagen, aber verworfen worden.
Offen ist zur Stunde, wie es Finanzminister Michael Spindelegger schafft, die Bayern, die Hypo-Anleihegläubiger und Kärnten an den Hypo-Abwicklungskosten zu beteiligen. Zu all diesen Fragen steht Nowotny in der ORF-Pressestunde am Sonntag Rede und Antwort. Spindelegger will die Öffentlichkeit am Montag informieren.
Kritik kommt indes von Rechnungshof-Präsident Josef Moser. Im profil beklagt er, dass der frühere Kärntner Landeshauptmann Jörg Haider eine Hypo-Prüfung 2005/2006 durch den Rechnungshof verhindert habe.
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