Aus fürs Amtsgeheimnis lässt auf sich warten
Das „Geheimpapier“ aus dem Innenministerium sorgte am Dienstag für heftige Kritik nicht nur von Medien, sondern auch von der Journalistengewerkschaft sowie Journalisten- und PR-Vereinigungen. So reagierten etwa der Presseclub Concordia, Reporter ohne Grenzen, die Initiative Qualität im Journalismus (IQ), der Österreichische Journalisten Club (ÖJC), der Public Relations Verband Austria (PRVA) oder der PR-Ethik-Rat.
Doch ein Problem bleibt
– und das seit Jahrzehnten: Damit Journalisten informieren können, braucht es Informationsfreiheit. Das bedeutet, dass Bürger jegliche Informationen, die bei einer staatlichen Stelle vorhanden sind, erhalten können, „solange durch diese Herausgabe kein Schaden im Sinn von eng definierten Ausschlussgründen entsteht“. So erklärt der Verein „Forum Informationsfreiheit“, wie die Informationsfreiheit international geregelt wird.
„Die Informationsfreiheit in Österreich ist generell sehr eingeschränkt. Wir als NGO mussten mehrere Verfahren anstrengen und haben erst durch zwei Höchstgerichtsurteile erwirken können, dass staatliche Stellen und Institutionen überhaupt Auskunft erteilen. Was aber durch die neuen Entwicklungen passiert, ist, dass die Informationsfreiheit noch mehr eingeschränkt werden soll. Das geht gar nicht“, sagt Mathias Huter, Generalsekretär des Vereins „Forum Informationsfreiheit“ im Gespräch mit dem KURIER.
Zum Hintergrund des eigentlichen Problems: Grundsätzlich stützt sich das Informationsrecht der Bürger und Medien auf die Grundrechte-Chartas von UNO und EU als auch die ebenfalls gesetzlich geregelte Pressefreiheit. Diese stehen aber in Österreich dem ebenfalls im Verfassungsrang stehenden Amtsgeheimnis gegenüber.
Keine Reform geplant
Das „Forum Informationsfreiheit“ arbeitet seit Jahren an einer Neuregelung und einer Abschaffung des Amtsgeheimnisses. „Das wurde auch im Parlament diskutiert, leider ohne Ergebnis. In dieser Legislaturperiode wird es, obwohl sowohl die Chefs von ÖVP und FPÖ das eigentlich zugesagt haben, nicht einmal mehr darüber diskutiert“, sagt Huter.
Bundeskanzler Sebastian Kurz hat in einer parlamentarischen Anfrage von Liste-Pilz-Mann (und Anwalt) Alfred Noll die Frage, ob es „Vorbereitungen zur Schaffung eines Informationsfreiheitsgesetzes im Sinne einer Ablösung des bestehenden Auskunftspflichtgesetzes“ gebe, „so dass tatsächlich die Möglichkeit bestehen würde, die Staatsverwaltung transparenter zu machen“, bereits abschlägig beantwortet.
Bernhard Gaul
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