Postenschacher: Opfer Scharf lehnt Richterin ab und will Prozess-Neustart

Der Prozess rund um mutmaßlichen Postenschacher gegen ÖVP-Klubchef August Wöginger und zwei Beamte aus dem Finanzministerium endete vergangenen Woche abrupt mit (nicht rechtskräftigen) Diversionen.
Christa Scharf, die im gegenständlichen Bewerbungsverfahren im Jahr 2017 benachteiligt wurde, will den Beschluss des Gerichts in Linz nicht hinnehmen. Sie stellte am Donnerstag einen Antrag auf Ablehnung der vorsitzenden Richterin wegen Befangenheit. Das Ziel: eine Wiederholung der Hauptverhandlung.
Scharf: "Rechtliches Gehör" nicht gewährt
Den Antrag begründet Scharf – selbst promovierte Juristin – damit, dass ihr als privatbeteiligtem Opfer im Prozess nicht das "rechtliche Gehör" gewährt wurde, das sogar in der Europäischen Menschenrechtskonvention (Recht auf ein faires Verfahren) abgesichert sei.
So sei ihrem Rechtsvertreter erstens untersagt worden, nach dem Vortrag der Anklageschrift einen eigenen Vortrag zu den Straftaten zu erstatten; und zweitens, sich zu äußern, nachdem die Angeklagten "Verantwortungsübernahmen" abgaben, die letztlich zur Diversion geführt haben. Es sei die Frage aufgeworfen worden, "ob es sich überhaupt noch lohnt", bei Missständen wie im gegenständlichen Fall Anzeigen zu erstatten, wenn einem dann kein Gehör geschenkt werde, ist im Antrag zu lesen.
Bei einer gesamtheitlichen Betrachtung des Geschehens, heißt es abschließend, sei davon auszugehen, dass eine Befangenheit der Vorsitzenden vorliegt.
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