Um die Pensionen ist es lange ruhig gewesen. Die Finanzierung des Systems in Zeiten der Hochkonjunktur war auch medial kaum Thema.
Jetzt aber steht im Hohen Haus ein neuer Richtungsstreit bevor. Die Debatte könnte schon am Mittwoch hitzig werden.
Die SPÖ möchte per Fristsetzungsantrag eine Ausweitung der erst im Wahlkampf auf ihr Betreiben beschlossenen Hacklerreglung durchbringen.
Gelingt die Ausdehnung auf Beamte und Vertragsbedienstete nicht, droht die Aufhebung durch den Verfassungsgerichtshof wegen Gleichheitswidrigkeit. Dazu müssten Beschäftigte im öffentlichen Dienst nur den Klagsweg beschreiten.
Es kann aber auch passieren, dass die künftige Bundesregierung die ab 2020 gültige Regelung wegen ihrer recht hohen Kosten gleich wieder kippt. Alle drei Varianten würden gehörig Staub aufwirbeln. Darin sind sich Experten der neuen Pensionskommission einig.
Im Nationalratswahlkampf wurde auf Betreiben der SPÖ eine neue Pensionsregelung eingeführt. Ab 2020 können ASVG-Versicherte schon mit 62 Jahren abschlagsfrei in Pension gehen, wenn sie 45 Jahre eingezahlt haben.
Diese Wiedereinführung der 2014 zurückgenommenen Hacklerregelung betrifft derzeit pro Jahr ca 7000 Personen. Sie hat jedoch zwei gravierende Mängel: Beschäftigte im öffentlichen Dienst wurden bisher nicht erfasst und es wurde auch keine Übergangsregelung beschlossen, sodass bestimmte Jahrgänge (1954 bis 1957) benachteiligt sind.
Wer also beispielsweise im September vorzeitig in Pension ging, muss Abschläge von bis zu 12,6 Prozent hinnehmen. Wer jedoch ab Jahresbeginn mit 62 in Pension geht, kann dies abschlagsfrei tun. Diese Ungleichbehandlung hat für viel Ärger in der Bevölkerung gesorgt.
Um die Mängel zu beseitigen bringt SPÖ-Sozialsprecher Josef Muchitsch den Fristsetzungsantrag ein. Damit will er eine Abstimmung in einer der nächsten Sitzungen des Parlaments ermöglichen. Erst am Montag wurde ein entsprechender Antrag der SPÖ im Budgetausschuss mit den Stimmen von ÖVP und FPÖ vertagt.
„Richtig teuer“
In der Pensionskommission sind etliche Mitglieder über die Regelung sehr unglücklich. Ein der SPÖ zuzurechnender Experte meint, die bisherige Regelung sei „verfassungsrechtlich sehr „bedenklich“. Entweder der Hacklerregelung drohe die Aufhebung, oder die künftige Regierung schaffe sie wieder ab. Die SPÖ wolle offenbar mit der Ausweitung der Hacklerregelung Fakten schaffen, um einer möglichen Aufhebung ihres „historischen Erfolgs“ zuvor zu kommen.
Auch Pensionsexperte Bernd Marin sieht das so. Er sagt zum KURIER: „Eine problematische und zweifelhafte Regelung auch noch auszuweiten, richtet sich eigentlich von selbst.“ Speziell durch das Hineinwachsen immer neuer Jahrgänge in diese Hacklerregelung werde das „in Zukunft richtig teuer“.
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