Anschober: "Trendwende bis Mitte November nötig"

Österreich "im Wettlauf mit der Zeit". Bis Mitte November müsse die Trendwende geschafft sein, sonst drohe Überlastung der Intensivmedizin. Frühere Prognosen stimmten nicht, sagte der Minister, das Infektionsgeschehen war schlimmer als erwartet.

"Ein zweiter Lockdown wäre katastrophal", sagte Gesundheitsminister Rudolf Anschober noch vor wenigen Wochen. Jetzt ist er da, der zweite Lockdown. Er gilt ab 3. November.

Die Zuwächse bei den Infektionen hätten sich steil nach oben entwickelt, erklärte der Grüne dazu in der "Sonder-ZiB" Samstagnacht. "Ich wollte es selbst nicht glauben", gab er zu. Zudem gibt es aktuell die Prognose, dass Mitte bis Ende November ein Auslastungsproblem in der Intensivmedizin droht.

Prognosen stimmten nicht

Es gebe auch den Verdacht, dass das Virus mutiert und damit stärker, infektiöser geworden sei. Anschober verwies dabei auf ähnlich steile Steigerungskurven in Deutschland oder Tschechien. Er selbst habe die ursprünglichen, zu niedrigen Prognosen noch einmal neu in Auftrag gegeben, weil das Infektionsgeschehen dann tatsächlich viel höher war als erwartet.

Österreich stehe in der Corona-Pandemie "im Wettlauf mit der Zeit". Bis Mitte November müsse die Trendwende geschafft sein, sonst drohe Überlastung der Intensivmedizin und damit Triage - also Entscheidungen der Ärzte, wer behandelt wird und wer nicht, sagte Anschober. Er gehe allerdings davon aus, dass "wir es rechtzeitig schaffen werden", dann könne man Anfang Dezember wieder schrittweise öffnen.

Anschober verteidigt Garagenparty-Verbot

Ist es erlaubt, Freunde am Nachmittag zu treffen? Um diese Zeit könne man sich frei bewegen, erklärte Anschober die Rechtslage. "Die Privatsphäre bliebt untertags unangetastet. Das ist etwas, das mir sehr wichtig war."

Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) klang da auf Twitter anders: Er schrieb, dass sich "in der Zeit des Lockdowns" nur noch zwei Haushalte treffen dürfen".

Anschober stellte klar, dass es da keinen Widerspruch gebe: "Wir sprechen mit einer Zunge."

Was es im Privatbereich gibt, sind Verbote von Partys in Garagen, Kellern und Stadeln - diese Räume gehören nicht zum unmittelbaren Wohnbereich. Im privaten Wohnbereich darf die Polizei nicht kontrollieren - das steht explizit so im Covid-19-Maßnahmengesetz.

Das Garagenparty-Verbot verteidigte Anschober: Man habe das angesichts des "gravierend angestiegenen Infektionsgeschehens" - und der Tatsache, dass solche Feste eine wesentliche Ansteckungsursache sind - jetzt restriktiver auslegen müssen. Die Fachexperten seien überzeugt, dass dies verfassungskonform ist.

Die Ausgangsbeschränkungen dürfen vorerst nur für zehn Tage verordnet werden, dann braucht die Regierung neuerlich die Zustimmung des Hauptausschusses. Anschober geht davon aus, dass die Maßnahmen bis Ende November gelten müssen.

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