Amtsgeheimnis soll fallen: Was die Regierung plant

Amtsgeheimnis soll fallen: Was die Regierung plant
Auskunftspflicht für Beamte: Experten wünschen sich nun eine Schlichtungsstelle

Den „Runden Tisch“ als Startschuss gab es gestern; ein Gesetzesvorschlag soll „vor dem Sommer“ folgen; und läuft alles glatt, ist das „Amtsgeheimnis“ in Bälde tatsächlich Geschichte.

Das verspricht zumindest die für EU- und Verfassungsangelegenheiten zuständige Ministerin Karoline Edtstadler (ÖVP).

Bei einem runden Tisch lauschte die Ressortchefin am Donnerstag Vertretern von NGOs und Verwaltung. Man beriet, was beim Aus für das Amtsgeheimnis zu beachten sei.

Die großen Linien finden sich schon im Regierungspakt zwischen ÖVP und Grünen – und an diesen wird sich, so viel ist nun klar, grosso modo nichts ändern:

Informations- und Auskunftsrecht in der Verfassung

Der wichtigste Schritt beim Ende des Amtsgeheimnisses ist die Umkehr eines jahrhundertealten Prinzips: Fortan ist nicht alles von Amts wegen grundsätzlich geheim, sondern das genaue Gegenteil der Fall: Alles darf und soll zugänglich sein – es sei denn, die Behörden haben gute Gründe für die Geheimhaltung (Privatsphäre, Gesundheitsdaten etc.). Dieses Recht auf Auskunft soll auch in der Verfassung verankert werden.

Einer der umstrittenen Punkte ist, wie lange sich eine Behörde mit dem Auskunftgeben Zeit lassen darf. Die Regierung rechnet mit vier Wochen, NGOs wie das „Forum Informationsfreiheit“ (FOI) wollen zwei.

Neue Datenbank

Alle Studien, Gutachten und Statistiken, die Österreichs Behören erstellen bzw. erstellen lassen, sollen in einer neuen „Informationsdatenbank“ veröffentlicht werden. So könnten Unternehmen, Wissenschafter, NGOs und interessierte Bürger darauf zugreifen. Ein Zusatznutzen: die öffentliche Hand muss nicht jede Anfrage separat abhandeln, sondern verweist im Idealfall auf die Datenbank.

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