U-Ausschuss: Van der Bellen schaltet Wiener Straflandesgericht ein

U-Ausschuss: Van der Bellen schaltet Wiener Straflandesgericht ein
Im Streit um die U-Ausschuss-Akten bemüht der Bundespräsident nun die Justiz. Er sei kein Hellseher und die Hofburg könne nicht überprüfen, ob Akten vollständig geliefert worden sind.

Hat der Untersuchungsausschuss alle Akten bekommen, die er bekommen muss? Es ist diese vergleichsweise banale Frage, die mittlerweile das gesamte Staatsgefüge, also Parlament, Regierung, Hofburg und auch den Verfassungsgerichtshof (VfGH), vor veritable Probleme stellt. Denn am Mittwoch stellte der VfGH klar, dass der Ball beim Bundespräsidenten liegt. Er muss entscheiden, was passiert, wenn das Parlament mit Aktenlieferungen unzufrieden ist.

Das Problem ist nur: Noch nie war die Hofburg in einer solchen Lage. Und auch die Verfassung gibt in dem Fall keine Auskunft.

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