U-Ausschuss: Van der Bellen schaltet Wiener Straflandesgericht ein
Hat der Untersuchungsausschuss alle Akten bekommen, die er bekommen muss? Es ist diese vergleichsweise banale Frage, die mittlerweile das gesamte Staatsgefüge, also Parlament, Regierung, Hofburg und auch den Verfassungsgerichtshof (VfGH), vor veritable Probleme stellt. Denn am Mittwoch stellte der VfGH klar, dass der Ball beim Bundespräsidenten liegt. Er muss entscheiden, was passiert, wenn das Parlament mit Aktenlieferungen unzufrieden ist.
Das Problem ist nur: Noch nie war die Hofburg in einer solchen Lage. Und auch die Verfassung gibt in dem Fall keine Auskunft.
Wie konnte es überhaupt soweit kommen?
Begonnen hat alles mit dem Untersuchungsausschuss und einem Streit zwischen Oppositionsparteien und Finanzressort.
Grundsätzlich ist der VfGH als Richter vorgesehen, wenn ein Konflikt nicht direkt im Ausschuss gelöst werden kann. Am 3. März befanden die Höchstrichter vereinfacht gesagt, dass das Finanzministerium alle angeforderten Akten liefern muss. Und nachdem das Ministerium diesem Wunsch zögernd bis gar nicht nachgekommen ist, weil man die Privatsphäre der Mitarbeiter und den Datenschutz höher hielt, beauftragte der VfGH den Bundespräsidenten per 5. Mai, dass er die Entscheidung nun umzusetzen, also zu „exekutieren“ habe.
Noch am selben Tag lieferte die Finanz die Akten. Allerdings vermissen die Oppositionsparteien bis heute einzelne Schriftstücke. Ob diese tatsächlich fehlen, darüber gehen die Darstellungen zwischen Ministerium und Opposition auseinander.
Fakt ist, dass Van der Bellen am Freitag vom VfGH wissen wollte, ob die Sache mit der Exekution noch aufrecht sei – die Opposition macht weiter Druck. Gestern, Mittwoch, kam die Antwort der Höchstrichter. Sie sagen sinngemäß: Natürlich gilt das noch. Und im Übrigen obliegt es dem Bundespräsidenten zu entscheiden, was er tut – der „Handlungsspielraum“ sei „weit“.
Aktenlieferungen: Die einen sagen immer noch so, die anderen so
Genau deshalb steht Van der Bellen nun vor einem Dilemma. Denn es gibt keinen Präzedenzfall. Wie der VfGH hat auch der Bundespräsident weder Personal noch Know-how, um zu entscheiden, ob und welche Dokumente fehlen.
„Ich bin vieles, aber kein Hellseher“, sagte Van der Bellen Mittwochabend. Er könne nicht beurteilen, ob die Unterlagen vollständig seien, werde aber die Schritte umsetzen.
Wie will er das tun?
Unter der Betonung, dass es sich „um kein Strafverfahren handelt“, wird der Bundespräsident am Donnerstag das Wiener Straflandesgericht beauftragen, die Frage zu klären, ob alle Akten geliefert wurden. Das gab es so noch nie. Oder, wie Van der Bellen selbst sagt: „Wir betreten wieder Neuland.“
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