Änderung des Fundrechts am Mittwoch im Ministerrat

PK ZUR REFORM DES KORRUPTIONSSTRAFRECHTS: ZADIC
Frist für Erwerb durch Finder bei Gegenständen bis 100 Euro soll halbiert werden. Verkürzung mit Einsparungspotenzial wegen sinkender Lagerkosten.

Eine Novelle des Fundrechts, die am Mittwoch im Ministerrat eingebracht wird, soll die Frist für den Eigentumserwerb durch den Finder von Gegenständen, deren "gemeiner Wert" 100 Euro nicht übersteigt, von bisher einem Jahr auf sechs Monate herabsetzen. Durch die Verkürzung sollen u.a. Lagerflächen reduziert werden, was großes Einsparungspotenzial habe, so Justizministerin Alma Zadić (Grüne).

Insgesamt könnten alle Gemeinden erheblich entlastet werden. Alleine für das Zentrale Fundservice Wien ist mit einer jährlichen Einsparung von ca. 47.000 Euro zu rechnen", hieß es im Vorfeld des Vortrags an den Ministerrat zum "Entwurf für ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch geändert wird (Fundrechts-Novelle 2023 - FundR-Nov 2023)" am Montag.

Nach den Erfahrungen der Fundämter werde etwas mehr als ein Drittel aller Funde von den Besitzerinnen und Besitzern abgeholt, die allermeisten binnen sechs Monaten. Ab dem siebenten Monat nach dem Verlust würden nur noch ungefähr 0,4 Prozent der verlorenen Gegenstände zurückgefordert. Rund zwei Drittel aller Funde müssten daher ein Jahr aufbewahrt werden, bevor sie der Verwertung zugeführt werden können, was für für die Fundämter mit beträchtlichen Lagerkosten verbunden sei.

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