Was das neue Jahr bringt

Zahlen müssen die Steuer nicht die Sparer, sondern die Banken.
Einige Abgaben und die Hürden Richtung Frühpension steigen, für Familien gibt es etwas mehr.

Neues Jahr, neue Gesetze. Der KURIER zeigt auf, was sich im neuen Jahr alles ändert.

Nicht besonders üppig fallen die Lohnerhöhungen aus – auch wenn die Abschlüsse über der Inflationsprognose der OeNB von 1,7 Prozent liegen. Die Bandbreite der Erhöhungen reicht von 2,5 bis 3,2 Prozent plus. Die Pensionen steigen um 1,6 Prozent. Die Mindestpensionen werden um die Teuerung von 2,4 Prozent erhöht. Sie beträgt für Alleinstehende ab Jänner 857,73 Euro, für Paare 1286,03. Die Politiker bekommen wie die Pensionisten um 1,6 Prozent mehr.

Wie jedes Jahr steigen Gebühren und Steuern: Die eCard-Gebühr wird um 25 Cent auf 10,55 Euro erhöht, die Rezeptgebühr um zehn Cent auf 5,40 Euro . Die Vignette, diesmal in der Farbe „Limette“, wird um 2,10 Euro teurer und kostet nun 82,70 Euro. Erhöht werden im Verlauf des Jahres die Alkohol-, die Sekt- und die Tabaksteuer sowie die Normverbrauchsabgabe für Neuwagen und Motorräder. Um wie viel diese Steuern angehoben werden, wird erst ausgearbeitet. Für Familien soll es mehr Geld geben: Trotz budgetären Vorbehaltes (nur wenn es leistbar ist, Anm.), soll die Familienbeihilfe ab 1. Juli um sechs Prozent erhöht werden. Das System soll zudem vereinfacht werden: Statt vier drei Altersstufen; Wegfall von Schulstartgeld und Mehrkindzuschlag, aber gleichbleiben der Geschwisterstaffel: je mehr Kinder, desto mehr Geld.

Für Studenten, die arbeiten und deshalb die Familienbeihilfe verlieren, gibt es eine Verbesserung: Bisher ist es so, dass die ganze Familienbeihilfe zurückbezahlt werden muss, wenn ein Student mehr als 10.000 Euro pro Jahr verdient. Ab 2014 gilt diese Pflicht nur noch für jeden Euro, der über der 10.000 Euro-Grenze liegt. Diese Regelung gilt rückwirkend ab Jänner 2013 für alle, die das 20. Lebensjahr vollendet haben.

Verbesserungen gibt es beim Kindergeld. Derzeit gilt: Ist der Antrag auf Kindergeld abgegeben, kann die Wahl auf ein Modell nicht mehr korrigiert werden. Künftig kann die Entscheidung innerhalb von 14 Tagen revidiert und ein anderes Modell gewählt werden. Die Zuverdienstgrenze für die einkommensabhängige Variante wird von 6100 Euro pro Jahr auf 6400 Euro erhöht. Die Zuverdienstgrenze gilt zudem (rückwirkend ab 2010) nicht mehr für das ganze Kalenderjahr, sondern nur noch für jene Tage, an denen tatsächlich Kindergeld bezogen wurde.

Ab 2014 können pflegende Angehörige Pflegekarenz und Pflegeteilzeit in Anspruch nehmen. Diese Art der Karenz ist möglich, wenn der zu pflegende Angehörige Pflegegeld ab der Stufe drei bekommt. Bei Personen mit Demenz oder minderjährigen Kindern sind Karenz oder Teilzeit schon ab Pflegegeldstufe 1 möglich. Das Karenzgeld entspricht der Höhe des Arbeitslosengeldes, das bezogen würde (maximal 1400 Euro pro Monat).

Der Weg in die Frühpension wird schwieriger: Ab 1. Jänner wird die befristete Invaliditätspension für alle, die ab 1. Jänner 1964 geboren wurden, abgeschafft. Nur noch Personen, die krankheitsbedingt nicht mehr in den Arbeitsmarkt integrierbar sind, werden eine I-Pension bekommen. Für alle anderen gibt es berufliche (etwa Umschulungen) und gesundheitliche Rehabilitation. Die Betroffenen bekommen zumindest ein Jahr Reha- oder Umschulungsgeld. Das Reha-Geld entspricht dem Krankengeld (12-mal pro Jahr), das zustünde. Das Umschulungsgeld ist um 22 Prozent höher als das Arbeitslosengeld.

Für die Hacklerregelung nach 40 (Frauen) oder 45 (Männer) Versicherungsjahren gelten schärfere Regeln: Das Antrittsalter steigt bei Männern von 60 auf 62 Jahre, bei Frauen von 55 auf 57. Pro Jahr Frühpension werden Abschläge von 4,2 Prozent eingeführt. Es gelten nur noch echte Beitragsjahre, nachgekaufte Schul- und Hochschulzeiten werden nicht mehr angerechnet. Auch die für Männer geltende Korridorpension ab 62 Jahren wird unattraktiver. Die Abschläge pro vorzeitigem Pensionsantritts-Jahr steigen von 4,2 auf 5,1 Prozent. Die Zahl nötiger Versicherungsjahre steigt von 38,5 auf 40 Jahre (bis 2017). Mitte des Jahres startet zudem das Pensionskonto. Dann soll jeder nach 1955 Geborene nachsehen können, wie hoch die Pension zum aktuellen Zeitpunkt wäre. Es gibt eine „Konto-Erstgutschrift“.

Auch in der Gesundheitsversorgung gibt es Neues. Am 7. Jänner startet ein organisiertes Brustkrebs-Screening. Frauen zwischen 45 und 69 Jahren werden alle zwei Jahre per Brief zur Vorsorge-Untersuchung beim Röntgenologen eingeladen. Der Brief gilt als Überweisung und ist drei Monate lang gültig. Im Jänner startet zudem das Internet-Zugangsportal für die elektronische Gesundheitsakte ELGA. Wer nicht will, dass persönliche Gesundheitsdaten abrufbar sind, kann sich im Jänner schon aus dem System hinausoptieren. Ab Februar gibt es für Volksschüler zudem die Gratis-Impfung gegen Papilloma-Viren (HPV), die Krebs auslösen können.

Für Pendler gibt es ab Jänner den Pendlerrechner, der die Berechnung für das Pendlerpauschale und die Kilometerabrechnung erleichtern soll.Bahnfahrer kommen leichter an Entschädigungen, wenn Züge zu spät kommen. Die Bahn-Unternehmen müssen monatlich eine Pünktlichkeits-Statistik veröffentlichen. Sind in einem Monat mehr als fünf Prozent der Züge zu spät, bekommen Jahreskartenbesitzer zehn Prozent der Kosten zurück. Im Fernverkehr gibt es ab 60 Minuten Verspätung 25 Prozent des Kaufpreises retour, ab 120 Minuten die Hälfte. Billiger wird Bahnfahren nicht. die ÖBB erhöhen ihre Preise um ca. zwei Prozent.

Ab 2014 ist der österreichische Arbeitsmarkt auch für EU-Bürger aus Rumänien und Bulgarien offen. Erwartet wird, dass aus diesem Grund rund 5500 Menschen nach Österreich ziehen werden, drei Viertel davon aus Rumänien (siehe auch Seite 16).

Mit dem Wintersemester 2014/’15 startet die neue LehrerInnen-Ausbildung. Alle Lehramtsstudenten müssen erst ein Aufnahmeverfahren bestehen. Wer diese Hürde nimmt, muss als ersten Abschluss den Bachelor absolvieren und danach einen Master ablegen, um auf Dauer beschäftigt zu werden. Junglehrer können sich ab Herbst nach dem neuen, umstrittenen Dienstrecht anstellen lassen.

Der größte Umbau des Rechtsstaates seit fast 100 Jahren tritt im Kraft: Gegen Behörden-Entscheidungen kann künftig bei unabhängigen Verwaltungsgerichtshöfen Klage eingebracht werden.

Die Wehrdienstreform wird fortgesetzt und soll Ende des Jahres abgeschlossen sein. Die Reform soll etwa Wahlmöglichkeiten von Ausbildungsmodulen und Fremdsprachen-Unterricht bringen.Ende 2014 läuft eine wichtige Frist für Jäger und Schützen ab. Bis dahin müssen sie ihre Waffen der Kategorie C – vor allem Gewehre – im Zentralen Waffenregister eintragen lassen.

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