200.000 neue Jobs bis 2020: Realistisch?

200.000 neue Jobs bis 2020: Realistisch?
ORF-Sommergespräch im Faktencheck. Kanzler Kern will Vollbeschäftigung und Ausbildungsgarantie bis 25.

Kanzler Christian Kern hat im ORF-Sommergespräch erstmals ein konkretes Ziel für seinen angekündigten "New Deal" für Österreich genannt. Der SPÖ-Chef will bis 2020 Vollbeschäftigung durch die Schaffung von 200.000 neuen Arbeitsplätzen erreichen. Wie realistisch ist das?

Arbeitsmarktexperten Experten sagen, dass ohnehin jedes Jahr neue Arbeitsplätze durch das "normale" Wirtschaftswachstum entstehen, freilich viel zu wenig, um die Arbeitslosigkeit zu senken. Daran wird sich bis 2020 kaum etwas ändern.

Das zeigen die jüngsten Prognosen der Forschungsgesellschaft Synthesis für das AMS. Die Experten erwarten konkret 175.400 neue Jobs in den Jahren 2016 bis 2020 – freilich noch ohne wirtschaftsbelebende Maßnahmen, die sich die Regierung für die nächste Zeit vorgenommen hat. Auf Kerns Ziel von 200.000 Jobs würden nach dieser Prognose also durchaus schaffbare 24.600 Arbeitsplätze fehlen. Oder umgekehrt formuliert: Das Ziel ist nicht besonders ambitioniert.

Die Zahl der neuen Jobs reicht jedoch nicht aus, um die Arbeitslosigkeit zu senken, sie könnte maximal stabilisiert werden, sagte Helmut Hofer vom Institut für Höhere Studien.

Die Synthesis-Experten sind pessimistischer: Sie erwarten einen Anstieg der Arbeitslosigkeit von heuer im Jahresschnitt von 373.000 Betroffenen auf 502.100 im Jahr 2020. Die Arbeitslosenquote (nach nationaler Berechnungsmethode) steigt in diesem Szenario von 9,4 auf 11,9 Prozent. Vollbeschäftigung ist das nicht.

Ausbildungsgarantie

Kern sprach zudem von einer "Ausbildungspflicht bis 25", auf Nachfrage wurde korrigiert, dass es um eine "Ausbildungsgarantie" geht. Idee dahinter ist, dass Arbeitsmarktdaten deutlich zeigen: Ohne abgeschlossene Ausbildung ist das Risiko, arbeitslos zu werden, am höchsten. Seit 1. August ist schon die Ausbildungspflicht bis 18 Jahren in Kraft, die Familien sanktioniert, wenn ein Jugendlicher nach der Schulpflicht keine Ausbildung hat und ohne Arbeit ist. Diese Pflicht war seit 2009 auch eine "Garantie". Ähnliche Überlegungen gibt es nun bei der Ausdehnung der Regelung bis 25.

Wesentlich ist, dass Jugendliche auch nach dem 18. Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf einen Ausbildungsplatz bekommen sollen – etwa nach einer Schwangerschaft. Finden sie in der Wirtschaft keinen, springt der Staat mit "überbetrieblichen Lehrstellen" ein. Die "Garantie" erlischt, sobald man eine Ausbildung abgeschlossen hat.

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