1G, 2G, 3G: Alle Details über die aktuellen G-Regeln
Sie werden uns wohl noch länger begleiten: Geimpft, genesen, getestet - die "3G", die man beim Zutritt in die Gastronomie, zu Freizeit- und Sportveranstaltungen nachweisen muss - entweder im digitalen Grünen Pass oder als ausgedrucktes Zertifikat.
Aber wie lange halten eigentlich die jeweiligen Gs? Der KURIER gibt einen Überblick:
G für geimpft
Seit Sonntag, 15. August, zählt dieses G erst, wenn man vollständig immunisiert ist.
- Das Impfzertifikat gilt ab dem Tag der 2. Impfung
- für vorerst 270 Tage, also rund neun Monate
Ausnahme ist der Impfstoff von Johnson & Johnson, bei dem es nur eine Dosis braucht:
- Das Impfzertifikat bei J&J gilt ab dem 22. Tag der Impfung
- ebenfalls für vorerst 270 Tage.
Die Auffrischungsimpfung soll bei Menschen mit Vorerkrankungen sechs bis neun Monate nach dem Zweitstich erfolgen, bei allen anderen Erwachsenen neun bis zwölf Monate danach. Bei den 12- bis 18-Jährigen wird derzeit keine Auffrischung empfohlen.
G für genesen
Für Genesene gibt es mehrere Varianten:
- Wer von einer Infektion genesen ist, kann dieses G frühestens ab dem 11. Tag der festgestellten Infektion für 180 Tage (sechs Monate) nutzen. Als Nachweis zählen neben dem QR-Code im Grünen Pass auch ein ausgedruckter Absonderungsbescheid oder eine ärztliche Bestätigung der Infektion.
- Wer nicht sicher ist, ob er erkrankt war, oder auch, wer nach überstandener Erkrankung sicher gehen will, kann einen Antikörper-Test machen lassen. Der Nachweis neutralisierender Antikörper zählt dann für 90 Tage (drei Monate). Aber Achtung: Dieser Nachweis zählt nur in Österreich, nicht im EU-weiten Grünen Pass.
- Empfohlen wird, sich ca. vier Wochen nach überstandener Infektion ein Mal impfen zu lassen. Dann gilt das G für "geimpft" ebenfalls für 270 Tage (neun Monate).
- Theoretisch kann, wer an Corona erkrankt war, zunächst die 180 Tage ausschöpfen und im Anschluss einen Antikörper-Test machen, der 90 Tage gilt. So kommt man in Summe ebenfalls auf 270 Tage (neun Monate).
G für getestet
Für jene, die weder geimpft noch genesen (oder beides) sind, bleibt noch das Testen als Alternative. Noch, denn Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein überlegt, ab Herbst für bestimmte Bereiche des öffentlichen Lebens die 1G-Regel einzuführen. Derzeit gilt:
- PCR-Tests gelten 72 Stunden ab Probeentnahme.
- Antigen-Tests in der Apotheke oder von Teststraßen gelten 48 Stunden.
- Antigen-Selbsttests für zu Hause, die von den Behörden erfasst werden, gelten 24 Stunden. In Wien werden diese allerdings nicht anerkannt.
- Tests vor Ort - also beim Betreten von Veranstaltungen oder Lokalen - gelten nur für die Dauer des Besuchs.
Und dann gibt es noch G-Sonderregelungen:
Die 2G-Regel
In der Nachtgastronomie zählt das G für "getestet" nur mit PCR-Tests oder das G für vollständig "geimpft". Eine bloße Genesung gilt nicht, es braucht zusätzlich eine Impfung. Viele Veranstalter wenden diese 2G-Regel auch an.
1-, 2- oder 3-G
Die 1G-Regel
In Wien wird von Stadtrat Peter Hacker (SPÖ) eine 1G-Regel überlegt: Nur noch eine vollständige Impfung bzw. eine Genesung plus einer Impfung sollen für den Zutritt zu Gastronomie und Veranstaltungen gelten. Das G für "getestet" und das G für die bloße Genesung fallen weg.
Auch Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) denkt neuerdings über 1G nach. In Hinblick auf den Herbst müsse man darüber reden, sagt er. "Ganz aktuell ist mir eine Umsetzung aber noch zu früh.“ Welche Bereiche betroffen sein sollen, ist auch noch offen.
Nur eines sei klar: Der Weg gehe, wie Mückstein erklärt, "von 3G über 2G und 1G zu keinem G - dann ist die Pandemie vorbei".
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