Die neuen 3G-Regeln für Geimpfte

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Mit 15. August ändert sich der Grüne Pass. Wo derzeit welche Corona-Regeln gelten.

Eine wichtige Änderung beim Grünen Pass tritt heute, Sonntag, in Kraft: Als "geimpft" gilt man ab sofort nur mehr mit zwei Stichen. Ausnahme: Man wurde mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson geimpft. Die Immunisierung mit den anderen Impfstoffen - Biontech Pfizer, Moderna und Astra Zeneca - erfordert bekanntlich zwei Impfdosen. Und die muss man ab sofort auch vorweisen.

Bisher konnte man in Österreich schon ab dem 22. Tag nachdem ersten Stich das begehrte "G" für "geimpft" erhalten. Damit ist Schluss. Laut Gesundheitsministerium gilt man jetzt ab dem Tag des zweiten Impfstichs als vollimmunisiert und erhält das "G" im Grünen Pass.

Genesene brauchen nach wie vor nur einen Stich zur Immunisierung. Das "G" für genesen bekommt man auch ohne Impfung, wenn man einen Antikörpernachweis hat, der nicht älter als drei Monate ist. Ohne Antikörpertest und ohne Impfstich ist es möglich, dass auch von Genesenen ein negativer PCR-Test verlangt werden kann.

Wer nicht geimpft ist, muss sich testen lassen, wobei in der Nachtgastronomie nur PCR-Tests akzeptiert werden. Es gilt nach wie vor: PCR-Test gilt 72 Stunden, Antigen-Test 24 Stunden.

Der Grüne Pass ist für alle Personen ab 12 Jahren erforderlich. In Wien gilt die 3G-Regel bis einschließlich 31. August bereits für Kinder ab dem 6. Lebensjahr.

Wo der Grüne Pass derzeit notwendig ist

Friseur und andere körpernahe Dienstleistungen. Hotellerie und Beherbergung. Freizeiteinrichtungen wie Tanzschulen und Tierparks. Kulturbetrieb (außer Museen und Bibliotheken). An nicht öffentlichen Sportstätten. Auf Messen, in Reisebussen und Ausflugschiffen.

Maskenpflicht

Überall, wo die 3G-Regel gilt, entfällt die Maskenpflicht.

Wo im öffentlichen Bereich mit vielen Menschen keine 3G-Regel gilt, gilt Maskenpflicht: Supermarkt, Öffis, Kundenbereiche, Parteienverkehr auf Ämtern und Gerichten, Banken und Apotheken.

Strengere Regeln

Die 3G-Regel und die Maskenpflicht gilt für Besuche in Pflegeheimen und Krankenanstalten.

Einreise

Der Nachweis eines der 3G empfiehlt sich auch bei der Einreise nach Österreich, zum Beispiel aus den klassischen Ferienländern. Kann man kein G nachweisen, muss man sich binnen 24 Stunden verpflichtend testen lassen.

Wenn man mit dem Flugzeug aus Spanien, Zypern oder den Niederlanden kommt, muss man seit 3. August einen negativen PCR-Test bereits am Flughafen mithaben oder vollständig geimpft sein. Wer beides nicht hat, wird am Flughafen getestet.

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