14 Jahre in der Justizmühle: "Die Zeit bekomme ich durch Freispruch nicht zurück"

Böhm beim Prozess
Einst war Werner Böhm Internetpionier. 2001 legte er eine Pleite hin. Erst 2015 wurde er für unschuldig erklärt. Er spricht über die Ohnmacht des Angeklagten.

Dauern in Österreich die Verfahren zu lange, fragt man sich nach der Attacke des Bundeskanzlers gegen die Justiz? Für Werner Böhm existiert da kein Zweifel. Denn ihm, so sagt er, hat die Staatsanwaltschaft viele Jahre seines Lebens gestohlen. „Diese Jahre bekomme ich trotz Freispruchs nicht mehr zurück.“ Böhm war rund um die 2000er Jahre ein Internet-Star, der – wie es damals üblich war – quasi über Nacht mit dem Internetprovider YLine zum Multimillionär wurde. Seine Nähe zur FPÖ, so sagt er heute, war damals sein „Kardinalfehler“. Wie man 14 Jahre mit dem Nimbus, ein „Beschuldigter“ zu sein, lebt, und warum er die Staatsanwaltschaft als politisches Instrument sieht, erzählt Böhm im KURIER-Interview.

KURIER: Herr Böhm, man kann sagen, Sie haben die Mutter aller Langzeitverfahren in Österreich durchlebt. Wie kam es dazu?

Werner Böhm: 2001 war die Insolvenz, kurz darauf gab es die Anzeige vom Masseverwalter, aufgrund eines Gutachtens vom Sachverständigen Keppert bei der Staatsanwaltschaft. 2004 wurde ich das erste Mal von der Wirtschaftspolizei einvernommen. Dann passierte zumindest aus Sicht der Beklagten lang gar nichts. Zwischen Mitte 2006 und 2011 klafft ein Loch. Da ließ die Staatsanwaltschaft meinen Akt einfach fünf Jahre lang liegen. Das ist aus dem Antrags- und Verfügungsbogen der Staatsanwaltschaft ersichtlich, wo die Ermittlungsschritte genau aufgelistet sind. In diesen fünf Jahren ist seitens der Staatsanwaltschaft wirklich gar nichts unternommen worden. Mitte 2011 wurde ich dann das zweite Mal einvernommen, für vier Stunden vom Staatsanwalt Alexander Marchart. Ende Dezember 2012 wurde uns dann die Anklage zugestellt, 2015 gab es dann die Freisprüche für alle Angeklagten.

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