1,8 Prozent Plus für alle Pensionisten

1,8 Prozent Plus für alle Pensionisten
Sparsame Erhöhung. Soziale Staffelung aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht möglich.

Diskutiert wurde lange, Montagabend wollten die Regierung und der Seniorenrat bei einem Treffen im Bundeskanzleramt endlich Nägel mit Köpfen machen: Es ist davon auszugehen, dass dabei die Erhöhung aller 2,25 Millionen Pensionen um 1,8 Prozent endgültig fixiert wird.

Der Anpassungsfaktor für die Pensionen wurde von der Pensionskommission eigentlich mit 2,8 Prozent errechnet. Das war auch die Höhe der Inflation im maßgeblichen Zeitraum. Das bereits beschlossene Sparpaket sieht aber vor, dass die Erhöhung um einen Prozentpunkt unter der errechneten Anpassung liegt. Nur die Ausgleichszulage – die Mindestpension – steigt um 2,8 Prozent. Pensionen, die darüber oder darunter liegen,werden um 1,8 Prozent erhöht.
Eine wiederholt geforderte soziale Staffelung – kleine Pensionen erhalten mehr, hohe weniger – wird es wohl nicht geben. Das soll verfassungsrechtlich bedenklich sein. Dem Vernehmen nach gibt es dazu auch ein Gutachten des Verfassungsdienstes im Bundeskanzleramt. Grund dafür sei ein Urteil des EU-Gerichtshofes zur Pensionsanpassung 2008.

Scharfe Kritik an dieser Begründung kommt hingegen von den Grünen: „Kein einziger Satz in der Vorabentscheidung des EuGH zur Pensionserhöhung 2008 kann so ausgelegt werden“, meint Sozialsprecher Karl Öllinger. Die Bundesregierung wolle mit diesem Märchen davon ablenken, dass man im Frühjahr einen Inflationsausgleich bis zur Höhe von etwa 1500 Euro versprochen habe. Öllinger: „Die niedrige Pensionserhöhung 2013 hat die Bundesregierung aus eigenem Antrieb zu verantworten.“ Unbestritten sind indes die Kosten der Pensionserhöhung: Sie schlägt sich mit 750 Millionen Euro im Budget nieder.

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