Herberstein: Sieben Monate Haft

Herberstein: Sieben Monate Haft
Andrea Herbersteins Optionen, der Haft zu entgehen, sind geschwunden: Nachträgliche Strafmilderung gibt es keine.

Überraschend schnell hat das Oberlandesgericht diese Woche entschieden: Für Andrea Herberstein gibt es definitiv keine nachträgliche Strafmilderung. Das Urteil von 21 Monaten Haft, sieben Monate davon unbedingt, pickt.

Die einstige Society-Gräfin hat versucht, über einen juristisch möglichen Weg dem Gefängnisaufenthalt zu entgehen. Sie beantragte nachträgliche Strafmilderung, weil sie den Schaden von rund 40.000 Euro gut gemacht habe.

Herberstein ist im Juli 2008 in erster Instanz zu 15 Monaten Haft, fünf davon unbedingt verurteilt worden: Die Grazer Richterin Elisabeth Juschitz sah Betrug mit Förderungen des Landes Steiermark rund um Schloss und Zoo Herberstein als gegeben an. Im Februar erhöhte der Oberste Gerichtshof auf 24 Monate, acht davon unbedingt. Weil das Urteil dadurch rechtskräftig wurde, forderte Richterin Juschitz Herberstein auf, die Haft anzutreten.
Was folgte war der Antrag auf Milderung in der Hoffnung, eine gänzlich bedingte Strafe zu erhalten. Juschitz revidierte zwar das Maß leicht nach unten, blieb aber in der Sache selbst hart: 21 Monate, sieben davon unbedingt.

Kein Einspruch möglich

Mit dem Senatsspruch des Oberlandesgerichtes Graz ist auch dieses Urteil rechtskräftig. Weitere Einspruchsmöglichkeiten haben Herberstein und ihre Anwalt nicht mehr, betont Ullrich Leiter, Vizepräsident des OLG Graz. "Der Akt geht jetzt wieder an das Erstgericht zurück. Dann wird es wieder eine Haftaufforderung geben müssen."

Aber eine Aufforderung ist nicht gleichzusetzen mit einem Haftantritt. Ein paar Möglichkeiten dagegen gibt es noch: Herberstein könnte eine Fußfessel beantragen und die Strafe somit zuhause im überwachten Bereich absitzen. Oder sie könnte aus "gravierenden Gründen" um einen Haftaufschub um bis zu ein Jahr bitten. Anlass kann in solchen Fällen etwa eine akute Krankheit sein.

Die Weihnachtsamnestie ist kniffliger: Damit sie vom Bundespräsidenten gewährt werden kann, müsste ein Betroffener einige Zeit lang im Gefängnis gewesen sein. Herberstein hat jetzt wieder mehrere Wochen Zeit, zu reagieren. Wofür sie sich entscheidet, ist noch offen. Ihr Anwalt Peter Bartl war Freitag nicht erreichbar.

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