Herberstein muss in Haft

Kein Promibonus: Die Richterin lehnte die Umwandlung in eine bedingte Freiheitsstrafe für die ehemalige Schlossherrin Andrea Herberstein ab.

Ehe sie auf Urlaub ging, entschied die Grazer Richterin Elisabeth Juschitz noch über einen brisanten Strafakt. Der Antrag der ehemaligen Schlossherrin Andrea Herberstein, überhaupt nicht ins Gefängnis zu müssen, weil der Schaden zur Gänze gutgemacht sei, wurde verworfen. Promibonus gibt's also keinen. Auf die abschreckende Wirkung in der Öffentlichkeit wurde Bedacht genommen.

Der OGH hatte ohnedies streng geurteilt: 24 Monate Haft, ein Drittel davon unbedingt. Die Erstrichterin setzte nun zwar die Grundstrafe auf 21 Monate herab. Doch es bleibt dabei: Ein Drittel davon ist abzusitzen, also sieben Monate.

Schon die Staatsanwaltschaft hatte sich gegen einen Deal ausgesprochen. Denn Herberstein war bis zuletzt in keinem Punkt geständig gewesen. Zum Förderbetrug zulasten der Steuerzahler im Ausmaß von fast 40.000 Euro kamen Zahlungsaufforderungen, die von der ehemaligen Society-Gräfin aber lange unbeglichen blieben. Erst als schon ein Exekutionstitel lief, wurde der Schaden gut gemacht. Diese Haltung kam bei Gericht offenbar nicht so gut an.

Vehement dagegen

Anwalt Peter Bartl wird wieder ein Rechtsmittel einlegen. Es ist nicht zu erwarten, dass das Oberlandesgericht Graz entscheidend von der Argumentationslinie der Erstrichterin und des OGH abweicht. Auch eine Überlegung wert: Wäre Herberstein mit den ersten Förderansuchen mit getürkten Rechnungen beim Land aufgeflogen, hätte es mit Sicherheit keine Steuergelder mehr gegeben. So aber waren über die Jahre hinweg fast sieben Millionen Euro in den Tierpark gepumpt wurden.

Andrea Herberstein-Hampson hat noch drei Mini-Chancen: Haftverschonung aus gesundheitlichen Gründen, Antrag auf Fußfesseln. Oder Weihnachtsamnestie: Dazu müsste sie zuvor allerdings schon zwei Monate im Gefängnis verbüßt haben.

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