Handels-KV: Gehälter steigen um 3,6 Prozent

Handels-KV: Gehälter steigen um 3,6 Prozent
Bis 1500 Euro Bruttogehalt wird ein Fixbetrag von 50 Euro ausbezahlt. Die Karenzzeit für die Vorrückung im Gehaltsschema wird künftig angerechnet.

Nach 13 Verhandlungsstunden stand der KV-Abschluss für 520.000 Beschäftigte im Handel in der Nacht auf Mittwoch fest: Handelsangestellte bekommen durchschnittlich eine Gehaltserhöhung um 3,6 Prozent. Zudem werden zehn Karenzmonate für die Einstufung im Kollektivvertrag und die Berechnung des Jubiläumsgeldes angerechnet sowie das Urlaubsgeld einen Monat früher überwiesen.

Mit dem KV-Abschluss sind aber noch lange nicht alle Themen der Sozialpartner vom Tisch. Die Vereinfachung der Zuschlagsregelungen oder die so genannte Schwarz-Weiß-Regelung - laut der Mitarbeiter jeden zweiten Samstag frei haben müssen - wurden noch gar nicht angesprochen. "Wir setzen die Reformgespräche Anfang 2012 fort", so Arbeitgeber-Verhandler René Tritscher.

VIDEO-Kommentar zum Handels-KV

Tritscher hält die Schwarz-Weiß-Regelung für "nicht mehr zeitgemäß". Viele Frauen würden gerne an mehr als zwei Samstagen im Monat arbeiten, weil sie am Wochenende leichter für eine Kinderbetreuung sorgen können als unter der Woche, so sein Standpunkt. Die Gewerkschaft sieht das freilich anders. Fest steht: Arbeitgeber, die ihre Mitarbeiter öfter als jeden zweiten Samstag einsetzen, müssen seit Juli Strafen zahlen.

In einem nächsten Anlauf soll auch der Dschungel der Zuschlagsregelungen gelichtet werden. Dieses komplexe Thema schieben die Sozialpartner bereits seit 2010 vor sich her. Gewerkschafter Manfred Wolf: "Wir haben uns ein paar Mal getroffen und über einzelne Punkte gesprochen, aber das Thema ist noch nicht durch."

Komplexer KV

Handels-KV: Gehälter steigen um 3,6 Prozent

Der Handels-KV setzt sich derzeit aus einem Konvolut von 600 Gehaltspositionen zusammen. Diese ergeben sich unter anderem daraus, dass sieben Branchen unterschieden werden - von Pharma bis zum Versandhandel. Dazu kommt, dass Gebiete wie Salzburg und Vorarlberg eigene Gehaltstabellen haben und im KV unterschiedliche Dienstzeiten berücksichtigt werden müssen.

Mehr zum Thema

  • Hauptartikel

  • Hintergrund

Kommentare