Haft: Skilehrer missbrauchte Neunjährige

Haft: Skilehrer missbrauchte Neunjährige
Der 49-jährige Pongauer fasste fünf Jahre aus, das Urteil ist nicht rechtskräftig. Bewährung für Tiroler Polizisten.

Eine unbedingte Haftstrafe im Ausmaß von fünf Jahren wegen schweren sexuellen Missbrauchs hat am Dienstag ein 49-jähriger Pongauer am Landesgericht Salzburg erhalten. Der Mann hat dem nicht rechtskräftigen Urteil zufolge als Skilehrer eine neunjährige Urlauberin im Jänner 2000 in der Ferienwohnung ihrer Familie im Salzburger Lammertal missbraucht und schon am Weg zum Lift unsittlich berührt.

Der Strafrahmen reichte von fünf Jahren bis zu 15 Jahren Haft. Der Angeklagte übernahm im Wesentlichen die Verantwortung für die Tat, obwohl er sich an den Missbrauch nicht erinnern habe können, wie er betonte. Der Schöffensenat unter Vorsitz von Richterin Anna-Sophia Geisselhofer sprach den Pongauer in dem fortgesetzten Prozess auch wegen Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses schuldig. Er muss zudem 11.300 Euro Schmerzensgeld und Schadensersatz an das Opfer zahlen.

Mehrere Selbstmordversuche

"Das Mädchen hatte eine schwere posttraumatische Belastungsstörung erlitten, die wie eine schwere Körperverletzung zu werten ist", sagte Staatsanwältin Barbara Feichtinger. Der Vorfall wurde den Behörden erst im Jahr 2010 bekannt: Nachdem das Opfer mehrere Selbstmordversuche begangen und mehrere Therapien absolviert hatte, wurde Anzeige erstattet. Ein gerichtlich beeideter Psychologe bezeichnete die Angaben des Mädchens als zuverlässig.

Gleich nach der ersten Liftfahrt war die Neunjährige dem Skilehrer davongelaufen. Der Pongauer folgte ihr in die Ferienwohnung, er soll über eine Verbindungstür von der Wohnung der Hausbesitzer hineingekommen sein. Dort habe er das Mädchen auf ein Bett gelegt und den Geschlechtsverkehr vollzogen, erklärte die Staatsanwältin. Aus Angst habe sich die Neunjährige völlig still verhalten. Zu den Eltern sagte die Schülerin anfangs nur, dass sie nie mehr Skifahren gehen wolle.

Bewährung für Tiroler Polizisten

Ein wegen sexueller Nötigung und Amtsmissbrauchs angeklagter ranghoher Mitarbeiter der Tiroler Sicherheitsdirektion (SID) ist am Dienstag am Landesgericht Feldkirch zu einer bedingten Freiheitsstrafe von einem Jahr und einer Geldstrafe von 10.800 Euro verurteilt worden. Der Schöffensenat sprach den Spitzenpolizisten hinsichtlich der geschlechtlichen Nötigung im Zweifel frei, den Amtsmissbrauch sah er aber als erwiesen an. Staatsanwaltschaft und Verteidigung gaben keinen Erklärung ab, das Urteil ist damit nicht rechtskräftig.

"Das Gericht ist keinesfalls überzeugt, dass der Vorfall nicht so stattgefunden hat, wie es die Frau schildert", erklärte Mück in der Urteilsbegründung. Die Frau habe "sicher nicht gelogen". Da aber auch Zweifel bestünden, handle es sich um einen "klassischen Zweifelsfreispruch".

Das Strafmaß von einem Jahr begründete Richter Peter Mück mit der Feststellung, "dass die Strafe nicht dermaßen sein soll, dass sie jedes Maß überschreitet" - eine längere (rechtskräftige) Strafe hätte den automatischen Amtsverlust des Beamten zur Folge gehabt.

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