Gesundheitsreform: Länder fordern Geld von SV

Gesundheitsreform: Länder fordern Geld von SV
Nur wenn die Sozialversicherung bis zu 230 Millionen Euro für die Länder lockermacht, ist die Reform für sie fix.

Die Länder bleiben dabei: Um die Gesundheitsreform endgültig zu paktieren und in einem Bund-Länder-Vertrag zu fixieren (15a-Vereinbarung, Anm.), soll sich die Sozialversicherung verpflichten, 230 Millionen Euro zusätzlich lockerzumachen – zur Entlastung der Spitäler. Darauf haben sich nach den Landesfinanzreferenten die Länderchefs am Mittwoch bei ihrer Konferenz unter Tiroler Vorsitz festgelegt.

Kern der Reform ist, dass Bund, Sozialversicherung und Länder die Gesundheitsversorgung gemeinsam planen, steuern und finanzieren; sprich: gemeinsam beschließen, wo es welche Versorgungseinrichtungen gibt. Dadurch sollen etwa die Spitalsambulanzen entlastet werden.

Die Reform soll die Kostendynamik bei den Spitälern bremsen. Laut der Vereinbarung zwischen Bund, Sozialversicherung und den Ländern vom vergangenen Juni geht es um 3,4 Milliarden Euro, die bis 2016 eingespart werden müssen – in einem Verhältnis von 60 (Länder) zu 40 (Sozialversicherung). Demnach entfallen rund zwei Milliarden Euro auf die Länder, der Rest auf die Sozialversicherung.

Oberösterreichs Landeshauptmann Josef Pühringer wurde von den restlichen acht Länderchefs am Mittwoch damit betraut, mit der Sozialversicherung die Abschlagszahlung nachzuverhandeln.

Pühringer spricht gegenüber dem KURIER von einem "breiten Pouvoir", mit dem er ausgestattet wurde. Demnach sei die Höhe der Zahlung sowie die Frage wann und in welchem Zeitraum die Sozialversicherung die geforderte Leistung erfüllen solle, verhandelbar. Den im Juni vereinbarten Aufteilungsschlüssel von 60 zu 40 haben die Länder laut Pühringer als "vorläufigen Schlüssel" akzeptiert, "tatsächlich schaut der Schlüssel anders aus". Was genau sich die Länder an Entlastung vorstellen – etwa mehr Kassenverträge – lässt Pühringer offen. Dies sei Sache der Verhandlungen. Die Entscheidung, wofür die zusätzlichen Gelder der Sozialversicherung ausgegeben werden sollen, müsste schließlich gemeinsam erfolgen. Ziel sei es, im Dezember den Vertrag zwischen Bund und Ländern zu unterschreiben.

Das Gesundheitsministerium reagierte wenig erfreut. Der Juni-Konsens gelte, neue Forderungen könnten die Verhandlungen um den Bund-Länder-Vertrag gefährden, sagte ein Sprecher.

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