Fußfessel für Sextäter abgelehnt
Der Fall rund um den Hundetrainer und Sexualstraftäter B. schlug hohe Wellen. Anstatt seine Strafe von sechs Monaten im Gefängnis abzusitzen, suchte der wegen mehrfacher Vergewaltigung verurteilte 51-Jährige um Hausarrest samt Fußfessel an.
Das Opfer, damals 15 und heute 22 Jahre alt, war empört und verängstigt. In einem Schreiben appellierte es an die Justizministerin, ihrem Peiniger diese Straferleichterung nicht zu gewähren. "Eine Fußfessel ist keine gerechte Strafe für eine Person, die mir einen Teil meiner Kindheit genommen hat", hieß es darin.
Mit seinem Ansuchen ist B. nun abgeblitzt. Der 51-Jährige hatte formal keine schlechten Karten – einen Job, keine Auffälligkeiten seit seiner Verurteilung, eine überschaubare Strafe. Dietmar Knebel, Leiter des Salzburger Gefängnisses, lehnte das Ansuchen aber ab: "Wir können eine missbräuchliche Verwendung nicht ausschließen." Seine Anstalt ist für B. zuständig und prüfte den Fall. B. kann bei der Vollzugskammer Linz berufen.
Das Opfer war erleichtert, als es vom KURIER von der Entscheidung erfuhr.
Einzelfall-Prüfung
Österreichweit werden vier Sexualstraftäter elektronisch überwacht. Kein Delikt ist ausgeschlossen. Gefängnis-Leiter Knebel hält die Fußfessel für eine "äußerst gute Form des Strafvollzugs". Delinquenten würden ihre Wohnung nicht verlieren, seien in ihrem Familienverband, müssten wie bei einer bedingten Entlassung Auflagen, wie eine Therapie, erfüllen. Es sei aber ein Unterschied, ob jemand ein Zechpreller oder ein Sexualstraftäter sei. "Deshalb wird jeder Einzelfall geprüft." Der mediale Druck habe im Fall B. seine Entscheidung nicht beeinflusst, stellte Knebel auf KURIER-Nachfrage klar.
"Für solche Täter ist die Fußfessel nicht gemacht", sagt Nikolaus Rast, der Wiener Anwalt des Opfers. Udo Jesionek, Präsident des Opferschutz-Vereins Weißer Ring, mahnt: "Als Anstaltsleiter wäre ich vorsichtig."
Fest steht: Die Causa B. wird zum Politikum. Die FPÖ plant, im Herbst eine Anfrage an die Justizministerin zu stellen, und eine Diskussion im Parlament. Aufs Tapet kommen eine Anzeige gegen B., der die Justiz nicht mehr nachging, und das Gerichtsurteil, das die Blauen als zu milde kritisieren.
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