Frühpension: Krank, aber nicht arbeitsunfähig

Frühpension: Krank, aber nicht arbeitsunfähig
Wer umgeschult werden kann, darf nicht in Frühpension. Am Montag beraten die Sozialpartner darüber, wie das Pensionsantrittsalter steigen soll.

Wenn sich am Montag die Präsidenten der Sozialpartner treffen, um darüber zu beraten, wie das faktische Pensionsantrittsalter steigen soll, wird es einmal mehr um eine spezielle Form der Frühpension gehen: die Invaliditätspension. Sie wird beantragt, wenn sich Personen aus gesundheitlichen Grünen nicht mehr dazu in der Lage sehen, zu arbeiten.
Österreichweit gibt es dafür pro Jahr quer über alle Berufsgruppen und Altersgruppen rund 75.000 Anträge. Ein Drittel davon wird bewilligt.

Seit Jänner gilt eine neue Bestimmung: Ehe eine krankheitsbedingte Frühpension beantragt wird, müssen Möglichkeiten einer beruflichen Rehabilitation, sprich Umschulung, ausgelotet werden.

Pflicht

Die Betroffenen sind verpflichtet mitzumachen. Organisiert wird die Rehabilitation von der Pensionsversicherung (PVA). "Die Mühle soll damit für die zugemacht werden, die glauben, dass sie am Arbeitsmarkt eh nicht mehr unterkommen und lieber gleich in Pension wollen. Die Rehabilitation kann mit dem Gesetz erzwungen werden", beschreibt ein Experte. Für 1300 Personen sollte die PVA heuer eine berufliche Rehabilitation veranlassen. Doch das wird sich nicht ausgehen. Arbeitnehmer-Vertreter kritisieren, dass die PVA zu wenig unternimmt, um dem Gesetz nachzukommen.

Im ersten Halbjahr hat die PVA nach dem neuen Gesetz nur 260 Personen zu Umschulungen geschickt. Gabriele Eichhorn, Vize-Generaldirektorin in der PVA: "Wie bei allen neuen Dingen, gibt es eine Vorbereitungszeit. Personell waren wir nicht für ein hohes Maß an Zuwächsen gerüstet."

Eichhorn beschwichtigt dennoch: "Was die meisten nicht wissen, ist, dass wir die berufliche Rehabilitation schon machen. Es kommen viele, die ihre Arbeit aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr machen können, aber etwas anderes tun wollen, freiwillig zu uns und fragen um Rat." Solcherart würden jetzt schon pro Jahr rund 5000 Personen dabei unterstützt, im Erwerb zu bleiben. Kooperiert werde in diesen Fällen mit Einrichtungen, die berufliche Rehabilitation professionell betreiben.

Das Berufliche Bildungs- und Rehabilitationszentrum, kurz BBRZ, ist eine solche Organisation. Geschäftsführer Roman Pöschl registriert einen Zuwachs von Personen, die von der PVA zum BBRZ geschickt werden. Wichtig sei es in Zukunft, "die Leute abzuholen, wenn sie noch keinen Pensionsanspruch haben". Dabei gehe es um die Altersgruppe der ab Mitte Vierzigjährigen.

Zwischenbericht

Dem Sozialministerium wurde der PVA-Zwischenbericht schon übermittelt. Dort wird damit gerechnet, dass es die PVA heuer schafft, rund 1000 Personen nach dem neuen Gesetz in die berufliche Rehabilitation zu bringen. Für die Anlaufschwierigkeiten wird Verständnis gezeigt. So habe die PVA erst neue Beraterinnen und Berater ausbilden müssen, um dem Gesetz gerecht werden zu können. Geplant ist, dass durch diese Maßnahme die Zahl der Anträge um rund 2000 pro Jahr sinkt.

Nach der jüngsten PVA-Statistik sind im Vergleich zu 2010 Anträge und bewilligte Invaliditätspensionen rückläufig. Sachkundige verweisen darauf, dass sich das wie in früheren Jahren - ohne gezielt gegenzusteuern - schnell wieder ändern
kann.

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