Folterpolizisten sind in Frühpension

Fall Bakary J. – Milde Urteile auch bei groben Polizeivergehen.

Gibt es gar keine Strafen mehr für kriminelle Polizisten? Diese Frage stellt die Wochenzeitung Falter in ihrer aktuellen Ausgabe hinsichtlich mehrerer fragwürdiger Entscheidungen der Disziplinaroberkommission des Bundeskanzleramts. So versehen etwa zwei jener Polizisten, die im August 2006 den Afrikaner Bakary J. gefoltert haben, weiter Dienst bei der Polizei. Zwei weitere an der Folter beteiligte Beamte sollen im Alter von 43 bzw. 48 Jahren gar in Frühpension geschickt worden sein. Auch zwei pädophile Polizisten sollen von der Disziplinaroberkommission zu äußerst milden Strafen verurteilt worden sein.

Warum die Polizisten, die wegen „Quälens und Vernachlässigens eines Gefangenen“ rechtskräftig verurteilt wurden (drei der Beamten zu acht Monaten bedingt, einer zu sechs), noch Dienst versehen, liegt laut Falter an den „Schandurteilen“ der Disziplinaroberkommission des Bundeskanzleramts. Die nicht öffentlichen und nicht weisungsgebundenen Entscheidungen dieses Richtertribunals seien „völlig entgleist“.

Neben den milden Strafen im Fall Bakary J. führt der Falter auch zwei Fälle von pädophilen Polizisten aus NÖ an. Sie sind im Rahmen der Operation „Sledgehammer“ überführt worden, weil sie Kinderpornos auf dem Computer gehortet hatten. Die Urteile: Einer der Täter bekam vier Mo­nate auf Bewährung und durfte zurück in den Dienst. Der zweite Beamte fasste sechs Monate auf Bewährung aus. Dank einer Intervention der Disziplinaroberkommission darf auch er weiter Dienst bei der Exekutive versehen.

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